Vorgaben für Transportentgelte der Gasfernleitungsnetzbetreiber in einem deutschlandweiten Marktgebiet

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 11.09.2020

Die Bundesnetzagentur hat Vorgaben zur Entgeltmethodik der Gasfernleitungsnetzbetreiber für das gemeinsame deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe ab dem 1. Oktober 2021 getroffen.

"Mit dem umfangreichen Festlegungspaket geben wir den Akteuren auf dem deutschen Gasmarkt faire, transparente und berechenbare Spielregeln", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Drei Beschlüsse regeln Entgelte

Der Beschluss „REGENT 2021“ legt insbesondere fest, dass die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber einen einheitlichen Tarif für jede beliebige Transportleistung zu bilden haben – die sog. Briefmarke. Die dabei zwangsläufig entstehenden Divergenzen zwischen Kosten und Erlösen werden durch einen Ausgleichsmechanismus korrigiert, der in der Festlegung „AMELIE 2021“ geregelt ist. Die Festlegung „MARGIT 2021“ schließlich regelt Preisaufschläge für unterjährige Transportprodukte sowie Rabatte für unterbrechbare Transportprodukte.

Zusammenlegung der Marktgebiete

Anlass für die Festlegungen ist die zum 1. Oktober 2021 geplante Zusammenlegung der derzeit noch zwei deutschen Marktgebiete zu einem deutschlandweiten Marktgebiet. Dafür mussten die Regelungen zur Entgeltmethodik an die künftigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Festlegungen basieren auf dem europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Network Code Tariff), der die Bundesnetzagentur verpflichtet, für alle Fernleitungsbetreiber geltende einheitliche Entgeltbildungsmaßstäbe festzulegen. Dies war erstmals im Jahr 2019 geschehen, Neufestlegungen waren nun wegen der Marktgebietszusammenlegung notwendig.

Dabei war den berechtigten Interessen der Gastransitunternehmen, der innerdeutschen Händler, der Netzbetreiber und nicht zuletzt der deutschen Gaskunden Rechnung zu tragen.

Die zuständige Beschlusskammer hat die Festlegungen nach einem umfangreichen Konsultationsprozess mit allen involvierten Marktakteuren erlassen, in dem auch die europäische Agentur ACER intensiv einbezogen wurde.

Die drei Verfahren (BK9-19/610 – „REGENT 2021“, BK9-19/607 – „AMELIE 2021“, BK9-19/612 – „MARGIT 2021“) sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/bk9-regent-amelie-margit-21).

Pressemitteilung (pdf / 312 KB)

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