Bundesnetzagentur genehmigt geänderte Trassenentgelte der DB Netz AG für 2021

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 21.09.2020

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2020/2021 in angepasster Höhe neu genehmigt.

Neugenehmigung aufgrund veränderter Gesetzesgrundlage

Die Neugenehmigung der Trassenentgelte wurde erforderlich, weil die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entgeltgenehmigung an die Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt waren. Als Nebeneffekt der erheblichen Aufstockung der Mittel im Klimapaket der Bundesregierung sind auch die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr erheblich angestiegen. Die Entgelte im Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr sind entsprechend geringer ausgefallen.
Deswegen hat der Gesetzgeber die gesetzliche Kopplung umgestaltet und den Einmaleffekt aus dem Klimapaket aus der Kopplung herausgenommen. Infolgedessen hat die Bundesnetzagentur die ursprünglich genehmigten Entgelte aufgehoben und letztere nun unter Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Grundlage in angepasster Höhe neu genehmigt.

Genehmigung mit Reduzierung der Entgelte im Fernverkehrssegment „Punkt-zu-Punkt“

Die nun neu genehmigten Entgelte fügen sich besser in die Entwicklung der Entgelte der vergangenen Jahre ein und vermeiden Preissprünge.

Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Entgelte im Jahr 2021 um 1,8 Prozent gegenüber den geltenden Entgelten. Diese Entgeltsteigerung entspricht der Entwicklung der letzten Jahre.

Im Schienenpersonenfernverkehr steigen die Entgelte im Schnitt um ca. 2,4 Prozent. Im Teilsegment „Punkt-zu-Punkt“, das insbesondere von Markteinsteigern und Wettbewerbern der Deutschen Bahn im Fernverkehr genutzt wird, hat die Bundesnetzagentur das Entgelt dabei ähnlich wie in den Vorjahren um 23 Prozent gegenüber dem Antrag der DB Netz AG abgesenkt.

Im Schienengüterverkehr folgt die Bundesnetzagentur dem Vortrag der DB Netz AG. Im Schnitt steigt das Entgelt im Schienengüterverkehr für 2021 um ca. 2,3 Prozent im Vergleich zu den aktuell geltenden Entgelten.

Regelungen gelten ab dem 13. Dezember 2020

Die genehmigten Entgelte sind für den nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2020/2021 beginnt am 13. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.

Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung (pdf / 271 KB)

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