Frequenzzuteilung für breitbandiges Internet via Satellit
Satellitensystem Starlink erhält Frequenznutzungsrechte in Deutschland
Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 18.12.2020
Die Bundesnetzagentur hat für das Satellitensystem Starlink der Firma SpaceX Frequenznutzungsrechte erteilt.
"Wir haben die frequenzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit in Deutschland breitbandiges Internet über Satellit angeboten werden kann,
" sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Erste Frequenzzuteilung für Satelliten-Mega-Konstellation
Mit dem Starlink-Satellitensystemsollen satellitengestützte breitbandige Internet-Dienste, u.a. inklusive sichere Verbindungen (VPN) im HomeOffice und Fernzugriff (Remote Desktop) möglich sein, mit ähnlichen Latenzzeiten wie in terrestrischen Netzen.
Derzeit befinden sich ca. 800 umlaufende Starlink Satelliten im erdnahen Orbit. Nach Unternehmensangaben sind im Endausbau mehr als 4.400 Satelliten geplant.
Es handelt sich um die erste Zuteilung von Frequenzen für eine sogenannte Satelliten-Mega-Konstellation mit einer sehr hohen Anzahl erdnaher, umlaufender Satelliten.
Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs
Die Frequenzzuteilung enthält Regelungen, die die Koexistenz und den störungsfreien Betrieb mit anderen Anwendungen im gleichen und benachbarten Frequenzbereich sicherstellt, unter anderem mit Richtfunk, der Radioastronomie und mit geostationären Satellitenanwendungen.
Wegen der Neuartigkeit dieser Satelliten- Konstellation ist die Frequenzzuteilung zunächst auf ein Jahr befristet, um bei der anschließenden längerfristigen Frequenzzuteilung erforderlichenfalls Anpassungen vornehmen zu können.
Neben der Frequenzzuteilung für das Satellitenfunknetz hat Starlink Frequenzzuteilungen für mehrere Erdfunkstellen in Deutschland erhalten, die als Gateways den Übergang und die Verbindung mit dem Internet sicherstellen.
Die detaillierten Bestimmungen für das Satellitenfunknetz Starlink werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht, das am 23. Dezember 2020 erscheint und ab 23. Dezember 2020 unter www.bnetza-amtsblatt.de/download/49 abrufbar ist.