Fortschritte beim Stromnetzausbau

Präsident Homann: "Halten an umfassender Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fest"

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 28.12.2020

Die Bundesnetzagentur hat bis Ende 2020 für fast 2.000 Kilometer Stromleitungen den Trassenkorridor festgelegt. Für gut die Hälfte aller Leitungskilometer steht damit ein Trassenkorridor fest.

"Wir konnten auch unter den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie die Verfahren zügig fortsetzen. 2021 wird es in diesem Tempo weitergehen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Auf den unterschiedlichen Stufen des Verfahrens beteiligen wir Bürgerinnen und Bürger mehrfach. Daran haben wir auch während der Corona-Pandemie konsequent festgehalten. Wir versuchen stets, für alle eine verträgliche Lösung zu finden. Wir wissen aber auch, dass wir nicht alle Wünsche erfüllen können."

Großteil der Leitungskilometer im Genehmigungsverfahren

Die Planung des Stromnetzausbaus in Deutschland ist 2020 gut vorangekommen: Insbesondere für die großen Projekten Ultranet, SuedLink und SuedOstLink hat die Bundesnetzagentur zahlreiche Entscheidungen in den Genehmigungsverfahren getroffen. Die Bundesnetzagentur hat für rund die Hälfte der Abschnitte der Gleichstromtrassen über die Bundesfachplanung entschieden. Die zweite Hälfte folgt voraussichtlich im kommenden Jahr. Für einen ersten Abschnitt eines Wechselstromvorhabens hat die Bundesnetzagentur ihre Arbeit bereits abgeschlossen.

Von aktuell fast 7.700 Kilometer Ausbauvorhaben befanden sich zum Ende des 3. Quartals 1.700 Kilometer im Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren. 3.000 Kilometer waren vor dem oder im Planfeststellungsverfahren und rund 1.500 Kilometer fertiggestellt.

Hintergrund

Der Netzausbau ist das Rückgrat der Energiewende. Und die Energiewende schreitet voran. Daher ist auch der benötigte Netzausbau immer nur eine Momentaufnahme. Der Gesetzgeber wird Anfang 2021 neue Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz aufnehmen. Diese haben sich aufgrund der bestätigten Netzentwicklungspläne als notwendig erwiesen.

Mit Beendigung der laufenden Genehmigungsverfahren ist die Arbeit der Bundesnetzagentur daher keineswegs abgeschlossen, vielmehr kommen neue Verfahren der Bundesfachplanung und Planfeststellung auf alle Akteure des Netzausbaus zu.

Informationen zu einzelnen Vorhaben sind unter www.netzausbau.de/vorhaben veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 321 KB)

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