Stromnetzentgelte im Bundesschnitt 2021 weitgehend konstant

Präsident Homann: "Bemühungen um Begrenzung der Kosten zeigen Erfolg"

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 14.01.2021

Die Stromnetzentgelte der Verteilernetzbetreiber haben sich nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur im bundesweiten gewichteten Durchschnitt kaum verändert.

"Die Bemühungen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden um eine Begrenzung der Kosten zeigen Erfolg," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre greifen. Gemeinsam mit einer sinkenden EEG-Umlage und niedrigen Börsenstrompreisen könnten Stromkunden seit Jahren erstmals moderat entlastet werden."

Das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden liegt bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 ct/kWh gegenüber 7,60 ct/kWh im Vorjahr (+0,7 Prozent).

Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 ct/kWh entrichten nach 2,62 ct/kWh im Vorjahr (+0,8 Prozent).

Heterogene Entwicklung zwischen den Regelzonen

Im Einzelnen kann sich die Netzentgeltentwicklung natürlich anders darstellen als im bundesweiten Durchschnitt. Die Netzentgelte der bundesweit ca. 880 Stromverteilernetzbetreiber, von denen rund 180 durch die Bundesnetzagentur beaufsichtigt werden, bleiben nur im bundesweiten Durchschnitt konstant. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verteilernetzbetreibern und zwischen den Regelzonen:

In der Regelzone von TenneT profitieren die Verteilernetzbetreiber von sinkenden vorgelagerten Kosten des TenneT-Übertragungsnetzes. Demgegenüber steigen in den Regelzonen von TransnetBW und 50Hertz die Kosten für die vorgelagerten Übertragungsnetze. Bei 50 Hertz werden die positiven Effekte der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte von erwarteten, steigenden Redispatch-Kosten überkompensiert.

In der Regelzone des größten deutschen Übertragungsnetzbetreibers, der Amprion, gibt es – bei annähernd konstanten Übertragungsnetzkosten – in Abhängigkeit vom jeweiligen Verteilernetzbetreiber eine divergierende Entwicklung: Bei einigen Netzbetreibern ändert sich sehr wenig, bei anderen steigen die Netzentgelte bspw. für mittelständische Industriekunden um fast 12 Prozent.

In einigen Verteilernetzen kommt es zu erheblichen Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze z.B. auf Grund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilernetze. Dieser Ausbau ist aber längst nicht in allen Verteilernetzen erforderlich, was die Unterschiede zwischen den Netzentgelten der einzelnen Netzbetreiber vergrößert.

Teilweise „Corona-Effekte“ sichtbar

Eine relevante Zahl von Verteilernetzbetreibern geht von einer leicht verringerten Auslastung ihrer Netze aus; hierbei spielen auch Corona-Effekte eine Rolle. Eine geringere Auslastung hat höhere Netzentgelte zur Folge, denn Netzbetreiber haben durch die Regulierung die Garantie ihre Kosten zurückverdienen zu können, unabhängig von der Menge des transportierten Stroms. Bei zurückgehenden Transportmengen werden deshalb die Kosten pro einzelner Kilowattstunde höher. So schützt das Regulierungssystem die Netzbetreiber vor Corona-bedingten Auslastungsrisiken.

Auch Kunden werden geschützt: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, so werden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren zurückgegeben – mit Verzinsung.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Netzentgelte für das Jahr 2021 bereits im Oktober 2020 veröffentlicht und nicht mehr angepasst. Auch bei den Verteilernetzbetreibern bleiben die im Herbst 2020 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte in den meisten Fällen unverändert.

Pressemitteilung (pdf / 409 KB)

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