Unzulässige Faxwerbung für Masken und Schnelltests

Präsident Homann: "Unterbinden unlautere Werbung"

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 22.03.2021

Die Bundesnetzagentur ist gegen unerwünschte Faxwerbung vorgegangen, in der insbesondere für FFP2-Masken und Corona-Schnelltests geworben wurde. Es wurden Rufnummern abgeschaltet und Abmahnungen ausgesprochen.

"Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Daran ändert auch die allgemeine pandemische Lage nichts", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wer sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile verschafft, muss mit Konsequenzen rechnen."

Deutlicher Beschwerdeanstieg

Seit Mitte Dezember 2020 gingen bei der Bundesnetzagentur über 4.000 Beschwerden zu unverlangt zugesendeten Werbefaxen ein, in denen für FFP2 Masken oder Corona-Schnelltests geworben wurde.

Die Werbefaxe wurden in Einzelfällen massenhaft versandt. Besonders negativ fielen die Namen „Amedical“, „Caremedical“, „easymed+“ und „Medical One“ auf. Durch die Werbefaxe sollen die Empfänger zu einem Vertragsschluss animiert werden. Regelmäßig soll unmittelbar durch Rücksendung eines übermittelten Formulars eine Bestellung erfolgen.

Abschaltungen angeordnet

Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung mehrerer in diesen Faxen als Kontakt angegebenen Rufnummern der Freund Handelsgesellschaft mbH (easymed+), der M.E. Handel & Consulting e.K. (MedicalOne) und der TV Office Management GmbH (Caremedical) an. Vorausgegangene Abmahnungen wurden nicht beachtet. Gegenüber weiteren Unternehmen wurden ebenfalls Abmahnungen ausgesprochen.

Faxwerbung ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Den Nachweis entsprechender Einwilligungen sind die Werbenden schuldig geblieben.

Vorfälle bei der Bundesnetzagentur melden

Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurde, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste. Betroffene können sich unter www.bundesnetzagentur.de/faxspam bei der Bundesnetzagentur melden. Im Jahr 2020 gingen 26.268 Beschwerden im Bereich Fax-Spam ein.

Pressemitteilung (pdf / 351 KB)

Mastodon