Konsultation der Methoden zur Bestimmung von Zinssätzen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 19.07.2021

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Bericht zu den Methoden zur Bestimmung von Zinssätzen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen veröffentlicht. Ausgangspunkt ist die Überprüfung der bisher verwendeten Methoden.

Ansätze zur Bestimmung von Zinssätzen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen

In dem Methodenbericht werden die bisherigen Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze vorgestellt und diskutiert sowie mögliche Alternativmethoden und Weiterentwicklungen erörtert.

Der Bericht umfasst Überlegungen, den Eigenkapitalzinssatz mittels verschiedener Kapitalmarktmodelle zu bestimmen, unterschiedliche Möglichkeiten, die Marktrisikoprämie abzuleiten und den risikolosen Zins zu berechnen sowie Optionen, den Fremdkapitalzinssatz zu bestimmen.

Nächste Schritte

Der Methodenbericht und die eingegangenen Stellungnahmen sind Ausgangspunkt für die weitere gutachterliche Ermittlung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze. Ein entsprechendes Gutachten wird im ersten Halbjahr 2022 fertiggestellt. Die Bundesnetzagentur legt unter Berücksichtigung des Gutachtens und der eingegangenen Stellungnahmen die Zinssätze in den konkreten Entgeltverfahren fest. Verfahrensbeteiligte haben zusätzlich in den einzelnen Verfahren die Möglichkeit, zur jeweils geplanten Festlegung Stellung zu nehmen.

Vom 19. Juli bis zum 27. August haben Marktteilnehmer die Möglichkeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an die E-Mail-Adresse: Ref-704@BNetzA.de.

Das Gutachten ist veröffentlicht unter: www.bnetza.de/eisenbahn-gutachten.

Pressemitteilung (pdf / 317 KB)

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