Bundesnetzagentur kündigt Angleichung von Festnetz- und Mobilfunkpreisen bei 0180er und 0137er Rufnummern an

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 11.08.2021
In einer vorherigen Fassung dieser Mitteilung wurde ein falscher Tarif für Anrufe einer 0180-3er Rufnummer aus dem Festnetz angegeben. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung. *

Die Bundesnetzagentur wird die Endkundenpreise für Anrufe aus Festnetzen und Mobilfunknetzen bei (0)180er Rufnummern für Service-Dienste mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 und bei (0)137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste mit Wirkung zum 1. April 2022 angleichen.

„Die Bundesnetzagentur wird die bisherige Preisdifferenzierung zwischen Festnetz und Mobilfunk beenden. Die heutige Ankündigung der beabsichtigten Festlegung schafft frühzeitig Klarheit und die Unternehmen haben nun hinreichend Zeit zur Umsetzung“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Festlegung einheitlicher Preise

Die Bundesnetzagentur wird jeweils einheitliche Preise für Anrufe zu 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste und 0180er Rufnummern für Service-Dienste festlegen. Dies ist das Ergebnis einer zuvor durchgeführten Konsultation. Die Festlegungen sollen im Dezember 2021 erlassen werden.

Erheblich sinkende Preise

Durch die Änderung sinken die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erheblich. So kostet ein Anruf einer 0180-3er Rufnummer derzeit aus dem Festnetz 9 ct/min und aus den Mobilfunknetzen in aller Regel 42 ct/min.Durch die Festlegungen werden künftig auch einheitliche Preisangaben ermöglicht.

Wer entsprechende Dienste anbietet oder dafür wirbt, hat mit Geltung der Preisfestlegungen die festgelegten Preise anzugeben.
Informationen zu den Vorankündigungen sind unter:
www.bundesnetzagentur.de/0180
sowie unter:
www.bundesnetzagentur.de/0137
veröffentlicht.

*korrigiert am 12.08.2021

Pressemitteilung (pdf / 313 KB)

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