Bundesnetzagentur fördert 5G-Campusnetze

Präsident Homann: „Wir fördern 5G-Campusnetze zur Stärkung des Industriestandorts Deutschlands“

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 23.02.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute Regelungen veröffentlicht, nach denen Betreibern von lokalen nichtöffentlichen Mobilfunknetzen Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSIs) und andere Netzkennungen zugeteilt werden können.

„Mit eigenen Nummernzuteilungen für lokale 5G-Netze geben wir dem Aufbau von privaten Campusnetzen am Industriestandort Deutschland noch mehr Planungssicherheit und unterstützen den störungsfreien Betrieb. Die Bundesnetzagentur nimmt mit der Nummernbereitstellung für private Netze in Europa eine Vorreiterrolle ein,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Förderung der Digitalisierung

Der Betrieb eines Campusnetzes steht bei vielen Unternehmen im Zusammenhang mit der Einführung neuer, digitaler Geschäftsprozesse. Die Bereitstellung der Nummern stellt einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung dar. Sie kommt sowohl großen Industrieunternehmen als auch kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) zugute, die private Campusnetze mit eigenen Zuteilungen von Breitband-Frequenzen und Nummern betreiben wollen.

Bedarfsgerechte Nummernzuteilungen im Vordergrund

IMSIs werden benötigt, um Endeinrichtungen in Campusnetzen mit heute verfügbarer Mobilfunktechnik zu adressieren.

Bisher standen für Betreiber von nichtöffentlichen Campusnetzen vor allem von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zur allgemeinen Nutzung bereitgestellte IMSIs zur Verfügung. Bei bestimmten Anwendungen erfüllen diese aber nicht die bestehenden Anforderungen. Die Individualzuteilung von IMSIs und speziellen Netzkennungen für fünf verschiedene international standardisierte Arten der Identifizierung von Mobilfunknetzen ermöglicht es nun, Netze sicherer zu differenzieren. Außerdem kann die Zuteilung ungewollte Einbuchungsprozesse verhindern. Dies erweitert die Anwendungsfelder nichtöffentlicher Campusnetze.

Zum Campusnetz-Nummernbedarf und den Bereitstellungsmöglichkeiten hatte die Bundesnetzagentur mehrere öffentliche Anhörungen durchgeführt.

Antragsverfahren eröffnet

Seit November 2019 stellt die Bundesnetzagentur für Campusnetze Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Derzeit gibt es rund 200 Zuteilungsnehmer. Diese können ab dem 24.02.2022 Zuteilungen von 10.000er Teilblöcken des IMSI-Blockes „262 98“ und benötigte weitere Netzkennungen bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Weitere Informationen zur Nummernzuteilung für Campusnetze sind im Internetangebot der Bundesnetzagentur abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/nummern-campusnetze.

Pressemitteilung (pdf / 244 KB)

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