Neue Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln veröffentlicht

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 15.06.2022

Das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden BEREC hat neue „Guidelines on the Implementation of the Open Internet Regulation“ veröffentlicht.

"BEREC sichert mit den aktualisierten Leitlinien das offene Internet. Die Leitlinien werden auch weiter zur Sicherung der Netzneutralität durch die Bundesnetzagentur beitragen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vor dem Hintergrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu sogenannten „Nulltarif“-Optionen hat BEREC die entsprechenden Passagen in den Leitlinien überarbeitet. Die Leitlinien sollen den nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung der Netzneutralitäts-Verordnung eine Auslegungshilfe bieten und zu einer einheitlichen Anwendung der Verordnung beitragen. Die nationalen Regulierungsbehörden haben den Leitlinien weitestgehend Rechnung zu tragen.

Nach einer öffentlichen Konsultation, in der alle interessierten Stakeholder Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, sind nun die finalen Leitlinien verabschiedet worden.

EuGH-Urteile vom September 2021

Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass Zero Rating-Optionen wie „StreamOn“ der Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, dass sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs verboten sind.

Bei Zero Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.

Zur Umsetzung dieser Urteile hatte die Bundesnetzagentur die auf dem deutschen Markt befindlichen Zero Rating-Optionen bereits am 28. April 2022 mit Übergangsfristen untersagt.

Einführung neuer Mobilfunktarife durch Provider

Nach den Untersagungsverfügungen hat zuerst die Vodafone Anfang Mai ein neues Mobilfunk-Portfolio auf den Markt gebracht, die Telekom hat Anfang Juni nachgezogen. Beide Provider bieten ihren Kunden nun Tarife mit höheren Datenvolumina an. Dies bestätigt die Einschätzung der Bundesnetzagentur, dass die Einstellung der Zero Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat. Auch die übrigen Mobilfunkanbieter, die keine Zero Rating angeboten haben, können nun wieder entsprechend konkurrenzfähige Angebote unterbreiten“, so Präsident Müller

Die Leitlinien sind veröffentlicht unter https://berec.europa.eu.

Pressemitteilung (pdf / 231 KB)

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