Bundesnetzagentur legt Vorschläge zur Festnetzregulierung vor
Präsident Müller: "Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau mit stabilen, transparenten und wettbewerbsorientierten Rahmenbedingungen ein"
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 17.06.2022
Die Bundesnetzagentur hat der Europäischen Kommission heute ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom vorgelegt. Es geht um den neuen Regulierungsrahmen für den Zugang zur Kupfer- und insbesondere zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom, also den Zugang zur „letzten Meile“ der Telekom.
"Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau, fairen Wettbewerb und stabile und transparente Rahmenbedingungen ein"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Leerrohrzugang ist ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördert er den Wettbewerb. Es belastet Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen werden. Der Leerrohrzugang schont die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten. Sie anderweitig einzusetzen, ist sinnvoll."
Leerrohrzugang
Wie von der Bundesnetzagentur angekündigt und schon lange erwartet soll die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen anderen Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich machen. Wettbewerber können ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen.
Zentral für den Leerrohrzugang ist die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten. Hierbei müssen insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Bundesnetzagentur will u.a. Unsicherheiten der Marktteilnehmer dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Darüber hinaus ermöglicht die Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für neu gebaute Leerrohre Kapazitäten mehrjährig für den eigenen Ausbau freizuhalten.
Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll über den Infrastrukturatlas, das neue „Gigabitgrundbuch“ erfolgen.
Zugang zu Glasfasernetzen
Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den sogenannten Nachbildbarkeitstest bestanden.
Zugang zu Kupfernetzen
Bei der Regulierung der „Kupferentgelte“, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur durch die der Europäische Kommission bereits vorliegende, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.
Weiteres Verfahren
Seit Oktober 2021 haben die Stakeholder den Entwurf der Regulierungsverfügung diskutiert und zum Teil sehr kontrovers kommentiert. Die der Europäischen Kommission vorliegenden Regulierungsvorschläge berücksichtigen dies und alle verfügbaren Informationen zur aktuellen Marktentwicklung. Die Bundesnetzagentur hält nach der Auseinandersetzung mit den zum Teil sehr kontroversen Stellungnahmen im Wesentlichen an ihrem ersten Entwurf vom vergangenen Oktober fest.
Das jetzt eingeleitete sog. Notifizierungsverfahren sieht eine in Kürze erwartete Veröffentlichung des Entwurfs der Regulierungsverfügung durch die Europäische Kommission vor.
Die Europäische Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten können den Entwurf innerhalb eines Monats kommentieren. Wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden kann und ob es zu weiteren Änderungen kommt, hängt nun von der Europäischen Kommission und den Stellungnahmen der anderen europäischen Mitgliedstaaten ab.
Gleichzeitig legt die Bundesnetzagentur mit einer Datenabfrage im Sommer dieses Jahres die Grundlage für eine turnusmäßige Begutachtung der Marktentwicklung.