Erster Trassenkorridor für das Vorhaben Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach festgelegt

Entscheidung über den Abschnitt Süd zwischen Wolkramshausen und Vieselbach

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 04.07.2022

Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den Abschnitt Süd des Vorhabens Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Wolkramshausen und Vieselbach in Thüringen.

In ihrer Entscheidung folgt die Bundesnetzagentur dem Vorschlag der 50Hertz Transmission GmbH. Im Verfahren prüfte die Behörde zahlreiche Alternativen, die während der Beteiligung der Behörden- und Öffentlichkeit eingegangen waren.

Der rund 75 km lange Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Wolkramshausen und folgt der Bestandsleitung bis südlich von Ebeleben. Ab hier verläuft der Korridor in Bündelung mit mehreren 110-kV-Leitungen und der A71 bis Schwerborn. Anschließend folgt er wieder der Bestandsleitung bis zum Umspannwerk Vieselbach.

Die Bundesfachplanungsentscheidung, Informationen zum Projekt und Kartenmaterial finden Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben44-s.

Nächste Schritte

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem Planungsschritt legt die Bundesnetzagentur den genauen Leitungsverlauf und die technische Ausführung der Stromleitung fest.

Hintergrundinformationen

Die neue 380-kV-Freileitung verläuft von Sachsen-Anhalt nach Thüringen. Sie beginnt westlich von Halle (Saale) und endet in Erfurt Vieselbach. Die Stromleitung ist als Ersatz der bestehenden 220-kV-Leitung geplant. Sie erhöht die Übertragungsfähigkeit im gesamten Raum Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie entlastet die Thüringer Strombrücke (380-kV-Leitung Lauchstädt-Redwitz) und verringert den Redispatchaufwand. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 geplant.

Erklärende Filme zum Netzausbau finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur unter www.youtube.com/netzausbau.

Pressemitteilung (pdf / 133 KB)

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