Neuer Regulierungsrahmen für das Festnetz

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 21.07.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute den Regulierungsrahmen für den Zugang zur letzten Meile im Festnetz der Telekom festgelegt. Gegenstand der Verfügung sind die neuen Bedingungen für den Zugang zur Kupfer- und zu neu entstehender Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene.

"Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und weiteren Glasfaserausbau", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es freut mich, dass unser Einsatz für den Glasfaserausbau mit stabilen und transparenten Rahmenbedingungen die Probe vor der Europäischen Kommission bestanden hat."

Notifizierungsverfahren

In dem gesetzlich vorgesehenen abschließenden Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Kommission sowie den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission am 18. Juli 2022 Stellung genommen. Unter weitestgehender Berücksichtigung des Votums der Europäischen Kommission konnte heute das neue Regulierungskonzept beschlossen werden.

Leerrohrzugang

Die Telekom soll anderen, nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen. Die Kommission hat die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu dem im Markt kontrovers diskutierten Leerohrzugang zu angemessenen Entgelten als Anreiz für eine Errichtung neuer baulicher Infrastrukturen begrüßt.

Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll zukünftig über den Infrastrukturatlas, im neuen „Gigabit-Grundbuch“ des Bundes erfolgen.

Zugang zu Glasfasernetzen

Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den Nachbildbarkeitstest bestanden.

Zugang zu Kupfernetzen

Bei der zurückhaltenden Regulierung der „Kupferentgelte“, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur durch die von der EU-Kommission mitgetragene, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.

Zeithorizont

Die neuen Rahmenbedingungen gelten nach derzeitiger Einschätzung mindestens für die nächsten drei Jahre, bis sie durch neue Entscheidungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Die Bundesnetzagentur bereitet bereits neue Datenerhebungen vor, auf deren Grundlage die Marktverhältnisse überprüft werden und der Regulierungsrahmen ggf. anzupassen ist.

Die Regulierungsverfügung wird in den kommenden Tagen auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 147 KB)

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