Be­an­stan­dung von Preis­er­hö­hun­gen durch Vo­x­ener­gie GmbH und pri­ma­strom GmbH

Präsident Müller: "Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt."

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 01.09.2022

Die Bundesnetzagentur hat die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht.

"Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Preisänderungen ohne Beachtung der Ankündigungsfrist

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen.

Im Mai 2022 hatte die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH und der primastrom GmbH eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Derartiges rechtswidriges Verhalten kann die Bundesnetzagentur dann untersagen.

Pressemitteilung (pdf / 231 KB)

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