Bundesnetzagentur ermöglicht neue Kernspinresonanz-Anwendungen

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 19.10.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute Frequenzen für geschlossene Kernspinresonanz-Anwendungen zugeteilt.

"Die zugeteilten Frequenzen ermöglichen neue Anwendungen der Kernspinresonanz-Technologie in miniaturisierten Sensoren. Dies schafft die Voraussetzungen für hochempfindliche Analysen von Flüssigkeiten zum Beispiel für einen verbesserten Einsatz von Kraftstoffen in Fahrzeugen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei neuen Kernspinresonanz-Anwendungen (Nuclear Magnetic Resonance (NMR)) werden durch die Kernspinresonanzanregung Rückschlüsse auf Materialeigenschaften eines Werkstoffs oder Gegenstands möglich. Durch die nun nutzbaren Frequenzen können NMR-Geräte im Vergleich zu den in der Medizintechnik eingesetzten Magnetresonanztomografie-Geräten deutlich verkleinert werden. Mögliche Anwendungen sind die Lebensmittelkontrolle, im Arzneimittelsektor, bei der Baustoffprüfung oder zur Flüssigkeitsbestimmung.

Alle Allgemeinzuteilungen von Frequenzen können über www.bundesnetzagentur.de/Allgemeinzuteilungen abgerufen werden.

Pressemitteilung (pdf / 140 KB)

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