Bundesnetzagentur ermöglicht neue Kernspinresonanz-Anwendungen
Erscheinungsdatum 19.10.2022
Die Bundesnetzagentur hat heute Frequenzen für geschlossene Kernspinresonanz-Anwendungen zugeteilt.
"Die zugeteilten Frequenzen ermöglichen neue Anwendungen der Kernspinresonanz-Technologie in miniaturisierten Sensoren. Dies schafft die Voraussetzungen für hochempfindliche Analysen von Flüssigkeiten zum Beispiel für einen verbesserten Einsatz von Kraftstoffen in Fahrzeugen"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei neuen Kernspinresonanz-Anwendungen (Nuclear Magnetic Resonance (NMR)) werden durch die Kernspinresonanzanregung Rückschlüsse auf Materialeigenschaften eines Werkstoffs oder Gegenstands möglich. Durch die nun nutzbaren Frequenzen können NMR-Geräte im Vergleich zu den in der Medizintechnik eingesetzten Magnetresonanztomografie-Geräten deutlich verkleinert werden. Mögliche Anwendungen sind die Lebensmittelkontrolle, im Arzneimittelsektor, bei der Baustoffprüfung oder zur Flüssigkeitsbestimmung.
Alle Allgemeinzuteilungen von Frequenzen können über www.bundesnetzagentur.de/Allgemeinzuteilungen abgerufen werden.