Bundesnetzagentur warnt vor vermeintlichen Energiespargeräten im Onlinehandel

Präsident Müller: "Wir schützen Verbraucher vor fragwürdigen Energiesparversprechen."

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 24.11.2022

Die Bundesnetzagentur ruft zur Vorsicht beim Kauf von sogenannten Energiespargeräten im Onlinehandel auf. Solche Produkte versprechen teilweise, dass die Stromrechnung erheblich reduziert werde. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Typen solcher Geräte überprüft und zahlreiche formale Mängel festgestellt.

„Es ist das Gebot der Stunde, dass wir Energie sparen und es gibt zum Beispiel von den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest zahlreiche hervorragende Tipps, wie das geht. Gleichzeitig werden im Onlinehandel unzählige Energiespargeräte angeboten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Die Nutzung solcher Geräte ist unzulässig. Nach dem Stand der Technik sind auch die Energiespareffekte solcher Geräte fragwürdig“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Energiesparfunktion oftmals fraglich

Die von der Bundesnetzagentur geprüften Energiesparboxen sollen den Stromfluss im Haushalt stabilisieren und so zu einer niedrigeren Stromrechnung führen. Dafür würde es genügen, ein solches Gerät in die Steckdose zu stecken. Bei den Geräten hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Bauteile häufig unfachmännisch angeschlossen waren und Lötverbindungen fehlten.

Beworben werden solche Produkte mit Begriffen wie beispielsweise Energie- oder Stromsparbox, Elektrosparbox oder Energiespargerät. Diese sind nicht zu verwechseln mit effizienten Energiesparlampen, Energiesparthermostaten oder ähnlichen Produkten, die den europäischen Anforderungen entsprechen und die auch tatsächlich Energieeinsparungen ermöglichen.

Zahlreiche Mängel bei formaler Prüfung festgestellt

Die von der Bundesnetzagentur per Testkauf außerhalb der EU im Onlinehandel erworbenen Energiespargeräte wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen und fehlende verantwortliche Ansprechpartner. Dies kann Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher haben, da im Garantie- oder gar Schadensfall keine Ansprüche gegen verantwortliche Unternehmen geltend gemacht werden können. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland nicht zulässig.

Marktüberwachung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen. Dennoch gelangen immer wieder Produkte an Verbraucher, die den europäischen Standards und Sicherheitsanforderungen nicht genügen. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden und erhalten markteinschränkende Maßnahmen.

Online-Bestellungen: Tipps für Verbraucher

  • Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.
  • Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
  • Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung.

Pressemitteilung (pdf / 745 KB)

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