Vorzeitiger Baubeginn für Elbquerung des SuedLink zugelassen

Präsident Müller: "Alle Möglichkeiten zur Beschleunigung nutzen"

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 31.01.2023

Die Bundesnetzagentur hat für den SuedLink den Beginn von Maßnahmen für die Vorbereitung der Unterquerung der Elbe zugelassen.

"Eine sichere, stabile und bezahlbare Stromversorgung hat für uns höchste Priorität. Wir beschleunigen daher den Ausbau der Stromnetze, wo immer es geht. Dazu gehört auch, dass Tennet vorzeitig mit dem Bau der Elbquerung beginnen darf", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorbereitung der unmittelbaren weiteren Bauausführung

Die Tennet TSO GmbH kann nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur bauvorbereitende Maßnahmen vor der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses beginnen. Einen Antrag dafür hatte Tennet am 19. Dezember 2022 bei der Bundesnetzagentur gestellt. Das Querungsbauwerk liegt in der Gemeinde Wewelsfleth im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.

Die ca. 9 ha große Fläche wird für die Vorbereitung eines ca. 5,3 km langen Tunnels unter der Elbe benötigt. Die Bauarbeiten umfassen unter anderem die Anlage einer Flächenentwässerung, die Errichtung von Zufahrten und eine Umzäunung.

Die zugelassenen Arbeiten sind reversibel, somit kann der ursprüngliche Zustand der Fläche wiederhergestellt werden, sollte es im laufenden Planfeststellungsverfahren zu einer anderen Entscheidung kommen. Wenn die bisherige Planung durch den Planfeststellungsbeschluss bestätigt wird, kann unmittelbar mit der weiteren Bauausführung begonnen werden.

Gesetzgeber ermöglicht vorzeitigen Baubeginn für schnellen Netzausbau

Mit einem vorzeitigen Baubeginn kann bei sehr komplexen und lang andauernden Baumaßnahmen bereits vor der Planfeststellungsentscheidung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden.

Im Oktober 2022 hatte der Gesetzgeber die Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn in § 44c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geändert, um die Fertigstellung von wichtigen Netzausbauprojekten weiter zu beschleunigen und eine frühzeitige Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde zu ermöglichen.

SuedLink

Der SuedLink soll künftig an Land und auf See erzeugten Windstrom transportieren. Er leistet damit einen Beitrag dazu, den Energiebedarf in Bayern und Baden-Württemberg abzudecken. Außerdem dienen die beiden Vorhaben der Integration in das europäische Übertragungsnetz.

Der ca. 8,6 km lange Abschnitt A2 des SuedLink beinhaltet im Wesentlichen den Kabeltunnel unter der Elbe zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Genehmigungsbehörde für den gesamten SuedLink ist die Bundesnetzagentur.

Projektsteckbriefe und Hintergrundinformationen zu den Genehmigungsverfahren gibt es unter www.netzausbau.de/vorhaben3 und www.netzausbau.de/vorhaben4.

Pressemitteilung (pdf / 162 KB)

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