Konsultation des Einspeiserabattes aus LNG-Anlagen für das Jahr 2024

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 15.02.2023

Die Bundesnetzagentur startet heute eine Konsultation zum Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen. Es ist beabsichtigt, die Höhe des im vergangenen Jahr eingeführten Rabattes fortzuschreiben.

Für das Jahr 2023 wurde der Rabatt in Höhe von 40 Prozent erstmalig eingeführt im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit. Er wird für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen in das Fernleitungsnetz gewährt. Die Bundesnetzagentur setzte damit einen Anreiz für kontinuierliche LNG-Lieferungen nach Deutschland.

Festlegungsverfahren MARGIT 2024

Die Konsultation ist Bestandteil des Festlegungsverfahrens MARGIT. Das Festlegungsverfahren MARGIT 2024 gibt Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2024 Einfluss nehmen. Zu diesen Faktoren zählen neben dem Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen auch Preisaufschläge für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte. Grundlage dieses jährlichen Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Network Code Tariff).

Das Festlegungsverfahren ist aufgrund europäischer Vorgaben im Mai 2023 abzuschließen. Die Konsultation ist öffentlich. Stellungnahmen können bis zum 15. März 2023 eingereicht werden. Das Konsultationsdokument sowie weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/margit2024 abrufbar.

Pressemitteilung (pdf / 131 KB)

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