Bundesnetzagentur veröffentlicht Gutachten zur Bewirtschaftung von Gasspeichern durch Trading Hub Europe

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 02.06.2023

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Gutachten zu Strategien für die Befüllung von Gasspeichern durch die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht.

„Es war richtig, dass wir im vergangenen Sommer schnell gehandelt haben und alles darangesetzt haben, die Gasspeicher für den Winter zu füllen. Dass wir dann so gut über den Winter gekommen sind, lag auch an den vergleichsweise milden Temperaturen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für diesen Sommer deutet im Moment vieles darauf hin, dass es ausreichend Anreize gibt für eine marktliche Befüllung der Speicher. Gleichwohl würden bei einer staatlich veranlassten Einspeicherung heute weitere Optimierungsmöglichkeiten im Umgang mit den Speichermengen zur Verfügung stehen.“

Kein Spielraum bei der Bewirtschaftung der Gasspeicher im vergangenen Jahr

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die THE bei der Bewirtschaftung der Gasspeicher im vergangenen Jahr kaum Spielraum hatte. Dies wird zum einen auf die gesetzlichen Vorgaben und die physischen Restriktionen der Speicher zurückgeführt. Zum anderen wird in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass es notwendig war, schnell zu handeln, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dadurch standen der THE zu Beginn der Speicherbewirtschaftung nicht alle Vermarktungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die THE die Gasmarktpreise nicht auf marktunübliche Weise beeinflusst hat. Prinzipiell sei es zwar richtig, dass jede zusätzliche Nachfrage auf einem Markt mit einem knappen Angebot tendenziell preissteigernd wirkt. Der starke Preisanstieg im Sommer 2022 sei jedoch nicht allein und ausschließlich auf das Einspeicherverhalten der THE zurückzuführen, sondern wahrscheinlich insbesondere dadurch getrieben, dass europaweit zu diesem Zeitpunkt die Speicher befüllt wurden und zeitgleich erhebliche russische Gaslieferungen weggefallen sind.

Empfehlungen für zukünftige Bewirtschaftung

Im Hinblick auf zukünftige Einspeicherungen zeigt das Gutachten, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin ein eingeschränkter Spielraum bestehen wird. Große Änderungsmöglichkeiten bei der Einspeicherstrategie werden daher nicht aufgezeigt. In Bezug auf die Ausspeicherstrategie wird in dem Gutachten empfohlen, dass die von der THE eingespeicherten Mengen zukünftig zeitgleich auf Termin weitervermarktet werden. Auf diese Weise kann das Risiko sich in der Zukunft ändernder Gaspreise minimiert und dadurch die Planungssicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gasspeicherumlage erhöht werden.

Hintergrund

Im Jahr 2022 musste zur Erreichung der Füllstandsziele ein hoher Anteil der Gasspeicherkapazitäten durch die THE befüllt werden (ca. 49 TWh). Die gewählte Bewirtschaftungsstrategie hat somit sowohl Einfluss auf die entstehenden Kosten der Speicherbewirtschaftung als auch unmittelbar auf die Versorgungssicherheit. Da auch für die kommenden Jahre eine Befüllung der Gasspeicher durch die THE nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Bundenetzagentur BET und Prof. Dr. Haucap mit einer Analyse der Bewirtschaftungsstrategie sowohl in Bezug auf das Gasspeicherjahr 2022/23 als auch insbesondere im Hinblick auf die kommenden Jahre beauftragt.

Das Gutachten zur Speicherbewirtschaftung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/gutachten-gasspeicherbewirtschaftung

Pressemitteilung (pdf / 160 KB)

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