Bundesnetzagentur star­tet Kon­sul­ta­ti­on für das Kli­ma­neu­tra­li­täts­netz

Präsident Müller: "Der Weg zur Klimaneutralität führt über das Netz"

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 08.09.2023

Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045.

"Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden", erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir prüfen sehr genau, welche neuen Leitungen erforderlich sind. Klar ist aber jetzt schon, dass wir bis 2045 einen erheblichen zusätzlichen Ausbau des Stromnetzes brauchen werden."

Der Netzentwicklungsplan beschreibt das sog. Klimaneutralitätsnetz. Das ist das Höchstspannungsnetz, mit dem bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden soll.

Er zeigt auf, welches Übertragungsnetz es für die Umstellung des Energiesystems vollständig auf erneuerbare Energien braucht.

Zusätzliche Gleichstromleitungen notwendig

Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur den überarbeiteten zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans am 12. Juni 2023 vorgelegt. Er umfasst insgesamt 6200 zusätzliche Trassenkilometer. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen dabei insbesondere fünf weitere Gleichstromverbindungen sowie den Neubau zahlreicher Wechselstromverbindungen vor. Bei weiteren 6000 Trassenkilometern beabsichtigen sie eine Verstärkung bereits vorhandener Trassen.

Die Bundesnetzagentur kann den Bedarf für fünf neue Gleichstromverbindungen und für einen großen Teil der sonstigen von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen nachvollziehen. Grund sind der weiter stark steigende Transportbedarf und die bisherigen Erkenntnisse aus der Prüfung der einzelnen Maßnahmen.

Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans führt zudem für den vorgesehenen Ausbau der Windenergie auf See weitere 34 Offshore-Anbindungssysteme auf. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wird auch diese Anzahl notwendig sein, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele zu erreichen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben angekündigt, diese Projekte untereinander und mit anderen Leitungen gebündelt umzusetzen.

Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen

Neben dem Netzentwicklungsplan prüft die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte und erstellt dazu einen Umweltbericht. Darin bewertet und vergleicht sie auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen.

Aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben für die Strategische Umweltprüfung ist eine eigene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geplant. Diese wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2023 stattfinden.

Konsultation

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. November 2023 Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans abgeben. Die Bundesnetzagentur begleitet die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 13. und 17. Oktober 2023. Über den folgenden Link findet die Anmeldung statt:

Infotag am 13. Oktober: www.netzausbau.de/1121100
Infotag am 17. Oktober: www.netzausbau.de/1121106

Der Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber und die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur liegen in der Bundesnetzagentur bis zum 20. Oktober 2023 aus. Sie werden ebenfalls unter www.netzausbau.de/nep veröffentlicht.

Erklärende Filme zum Netzentwicklungsplan finden Sie auf YouTube unter www.youtube.com/netzausbau.

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