Kon­sul­ta­ti­on für den Um­welt­be­richt zum Strom­netz­aus­bau

Präsident Müller: „Die Präferenzräume beschleunigen den Stromnetzausbau. Wir stellen sicher, dass Umweltauswirkungen beim Ausbau des Stromnetzes frühzeitig berücksichtigt werden.“

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 16.11.2023

Die Bundesnetzagentur nimmt ab heute Stellungnahmen zum Umweltbericht des Bundesbedarfsplans 2037/2045 entgegen. Der Bericht umfasst erstmals auch sogenannte Präferenzräume, in denen Maßnahmen zum Ausbau der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung umgesetzt werden. 

„Die gesetzliche Beschleunigung zeigt Wirkung. Wir können nun auf Grundlage bereits vorhandener Daten Präferenzräume erstellen. Die konkrete Planung des Trassenverlaufs findet dann innerhalb der Präferenzräume statt. Damit sparen wir mehrere Jahre Zeit ein, die die Bundesfachplanung sonst benötigen würde. Wir können auf die bisher notwendige Bundesfachplanung, ein zeitaufwendiges und beteiligungsintensives Verfahren, verzichten.“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Neue Aufgabe mit angepasster Methode

Am 12. Juni 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans vorgelegt. Die Bundesnetzagentur prüft neben dem Netzentwicklungsplan ebenso die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte und veröffentlicht dazu einen Umweltbericht. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen von insgesamt 191 neuen Leitungsvorhaben.

Im Umweltbericht werden von der Bundesnetzagentur erstmals zehn sogenannte Präferenzräume entwickelt. Die Präferenzräume sind Bereiche, in denen Maßnahmen zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes umgesetzt werden. Die so ermittelten Räume werden der Strategischen Umweltprüfung als Untersuchungsräume zugrunde gelegt. Für die Ermittlung der Präferenzräume hat die Bundesnetzagentur eine GIS-gestützte Methode entwickelt. Das Ziel der Präferenzräume ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren.

​​​Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurden die Umweltauswirkungen von insgesamt 152 Freileitungen, 13 Erdkabeln und 26 Erdkabeln mit Seekabelanteil geprüft.

Konsultation des Netzentwicklungsplans und des Umweltberichts

Die Konsultation zum Umweltbericht findet vom 16. November bis zum 29. Januar 2024 statt. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können in diesem Zeitraum ihre Stellungnahmen abgeben. Die Bundesnetzagentur begleitet die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 7. und 19. Dezember 2023.

Der Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber und der Umweltbericht liegen in der Bundesnetzagentur bis zum 28. Dezember 2023 aus. Sie werden ebenfalls unter www.netzausbau.de/umweltbericht​ veröffentlicht.

Erklärende Filme zum Umweltbericht finden Sie auf YouTube unter www.youtube.com/netzausbau​.​

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