Festlegungsentwurf zur Eigenkapitalverzinsung im Strom- und Gasbereich
Präsident Müller: „Neuinvestitionen fördern und Verbraucher schützen“
Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 22.11.2023
Die Bundesnetzagentur hat heute einen Festlegungsentwurf einer höheren Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber zur Konsultation veröffentlicht.
„Wir berücksichtigen das veränderte Zinsumfeld und geben Netzbetreibern Anreize, in den notwendigen Netzausbau zu investieren. Mit diesem adäquaten Zinssatz sichern wir die Kapitalmarktfähigkeit der Investitionen. Wir richten uns dabei an den ablesbaren aktuellen Zinssätzen, um die Verbraucher nicht überproportional zu belasten. Deswegen begrenzen wir die Erhöhung des Zinssatzes auf Neuinvestitionen,“
sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Einerseits senden wir ein starkes Signal zur Beschleunigung des Netzausbaus, andererseits halten wir die zusätzlichen Belastungen der Haushalte, der Industrie und des Gewerbes gering.“
Erhöhung des Basiszinssatzes für neue Investitionen
Im Wesentlichen entspricht der Festlegungsentwurf dem im Juni veröffentlichten Eckpunktepapier. Lediglich die jährliche Anpassung des Basiszinses soll auf Anregung der Branche im jeweiligen Anschaffungsjahr fixiert und bis zum Ende der Regulierungsperiode fortgeschrieben werden. Das erhöht die Planungssicherheit und setzt Beschleunigungsanreize.
Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen soll sich künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Bislang wurde für den Basiszins der 10-Jahresdurchschnitt der Umlaufsrendite herangezogen. Ergänzt um die steuerlichen Folgen würde der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenabgleich aufgrund der Prognose im Sommer aktuell etwa 7,09 Prozent, inkl. Gewerbesteuer etwa 8,1 Prozent betragen. Änderungen können sich ergeben, wenn sich die Umlaufsrendite im kommenden Jahr sich hierzu abweichend verändert.
Dieser Eigenkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag gilt nur für Neuinvestitionen. Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen liegt unverändert und wie im Oktober 2021 festgelegt bei 5,07 Prozent, inkl. Gewerbesteuer bei 5,8 Prozent. Die Finanzierungsbedingungen für Bestandinvestitionen konnten im Vorhinein aufgrund der entsprechenden Festlegung der Verzinsungsbedingungen bis 2027/2028 langfristig abgesichert werden, so dass sich die gestiegenen Zinsen hier kaum auswirken.
Zur Berechnung dieses Zinssatzes im Jahr der Anschaffung wird zunächst ein Planwert herangezogen. Nachdem der endgültig anzusetzende Wert feststeht, werden Differenzen ausgeglichen. Somit wird sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient.
Es ist beabsichtigt, entsprechende Regelungen auch für Neuinvestitionen im Offshorebereich und für Interkonnektoren zu treffen.
Anpassung der Eigenkapitalzinsen im Kapitalkostenaufschlag
Die Bundesnetzagentur sieht eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag vor. Insbesondere der Kapitalkostenaufschlag eignet sich für die Setzung von Investitionsanreizen, da hier auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen werden können. So können Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden.
Veröffentlichung der Festlegungsentwürfe
Die Bundesnetzagentur hat den Festlegungsentwurf unter www.bundesnetzagentur.de/bk4aktuell veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 6. Dezember 2023 eingereicht werden.
Die endgültige Festlegung soll unmittelbar nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle und damit voraussichtlich gegen Ende des Jahres erfolgen.