Kon­sul­ta­ti­on zur Ver­län­ge­rung von Mo­bil­funk­fre­quen­zen

Müller: "Fokus liegt auf besserem Mobilfunk im ländlichen Raum"

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 13.05.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

"Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Die Verlängerung von Frequenzen soll mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft werden. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Hierfür soll die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber und einem Verhandlungsgebot für Diensteanbieter verbunden werden."

Fünfjährige Verlängerung

Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden. und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gilt auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.

Stärkung des ländlichen Raums

Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden. Ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.

Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll mindestens

  • ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
  • ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
  • ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s

versorgen.

Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Die Mobilfunknetzbetreiber sollen verpflichtet werden, der Bundesnetzagentur weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.

Förderung des Wettbewerbs

Nach Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse sieht die Bundesnetzagentur sowohl auf dem Vorleistungsmarkt als auch dem Endkundenmarkt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs. Gleichwohl beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen.

Für Diensteanbieter und virtuelle Netzbetreiber (MVNO) erachtet die Bundesnetzagentur die Auferlegung eines Verhandlungsgebotes für erforderlich, aber auch für angemessen. Diese Verhandlungen sollen nicht auf bestimmte Dienste, Funktechniken oder Anwendungen beschränkt werden.

Mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren. Sofern ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Zudem erwägt die Bundesnetzagentur, zu Gunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming anzuordnen. Schließlich soll eine Verpflichtung erlassen werden, bestehende Frequenzüberlassungen fortzuführen. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming anzuordnen.

Spätere Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens

Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.

Versorgungsauflagen in diesem Verfahren sollen sich in stärkerem Maße an der tatsächlich erfahrbaren Qualität orientieren. Hierzu sollen die durch die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbaren Mindestdatenraten in besiedelten und nicht besiedelten Flächen definiert werden, welche mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit vorliegen sollen. Zusätzlich sollen Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden.
Zur Verbesserung der Versorgung insbesondere auch in ländlichen Gebieten sollen innovative Instrumente, wie beispielsweise eine Negativauktion, angewendet werden.

Hintergrund

Ende des Jahres 2025 laufen Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Die Frequenzen werden derzeit von den drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern genutzt und tragen zur bundesweiten Versorgung aller mit leistungsfähigen Breitbandverbindungen bei.

Im September vergangenen Jahres hatte die Bundesnetzagentur Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung veröffentlicht. Hierin wurde bereits eine übergangsweise Verlängerung der Frequenznutzungsrechte verbunden mit einer anschließenden Bereitstellung von künftig verfügbarem Spektrum in einem größeren, wettbewerblichen Verfahrenskontext erwogen.

Konsultation

Bis zum 8. Juli 2024 können Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf abgegeben werden.

Der Konsultationsentwurf und weitere Informationen sind veröffentlicht auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter:
www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.

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