Er­geb­nis­se der Ausschreibungen für Bio­mas­se­an­la­gen so­wie für Bio­me­tha­n­an­la­gen zum 1. April 2025

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 18.06.2025

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April 2025 bekanntgegeben. Die Biomasseausschreibung war erneut deutlich überzeichnet.

"Mit einer gebotenen Leistung von fast dem Dreifachen des Ausschreibungsvolumens lässt sich weiterhin ein hohes Wettbewerbsniveau bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen feststellen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
In der Ausschreibung für Biomethananlagen zum 1. April 2025 gingen erneut keine Gebote ein.

Ausschreibung für Biomasseanlagen stark überzeichnet

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 187 Megawatt (MW) wurden 685 Gebote mit einer Gebotsmenge von 543 MW eingereicht. Dabei entfielen acht Gebote mit 5 MW auf Neuanlagen und 677 Gebote im Umfang von 538 MW auf Bestandsanlagen.

Es konnten 244 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zwei Zuschläge mit 0,3 MW auf Neuanlagen und 242 Zuschläge mit 187 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,34 ct/kWh bis 17,19 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde mit 16,53 ct/kWh deutlich unterhalb der Vorrunde (17,33 ct/kWh). Der Trend fallender Zuschlagswerte setzt sich damit fort. 83 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die größten Zuschlagsvolumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (64 MW, 94 Zuschläge) gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Niedersachen (34 MW, 36 Zuschläge) und Baden-Württemberg (32 MW, 50 Zuschläge).

Durch das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Biogaspaket wurden Regelungen eingeführt, durch die einerseits für Biogasanlagen stärkere Anreize zur flexiblen Fahrweise gesetzt und andererseits Biogasanlagen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, bevorzugt bezuschlagt werden. Die Anwendung der Regelungen bedarf größtenteils der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Diese lag bis zum Gebotstermin nicht vor, weshalb die Änderungen im Rahmen der aktuellen Ausschreibungsrunde noch nicht angewandt wurden.

Weitere Verfahrensschritte

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1048912 und www.bundesnetzagentur.de/1048922.

Die aktualisierten Statistiken zu den Gebotsrunden werden im Nachgang veröffentlicht.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2025 statt. Die nächste Ausschreibung für Biomethananlagen wird am 1. September 2025 durchgeführt.

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