Konsultationen zu Festlegungsentwürfen zum zukünftigen Regulierungsrahmen sowie zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen starten
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 18.06.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute die Konsultation zu den Festlegungsverfahren zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung (RAMEN Strom und RAMEN Gas) sowie zur Strom-Netzentgeltfestlegung (StromNEF) und zur Gas-Netzentgeltfestlegung (GasNEF) gestartet. Mit den Festlegungsentwürfen wird die Grundlage für ein austariertes Gesamtsystem der Anreizregulierung für die Strom- und Gasverteilernetzbetreiber sowie die Gasfernleitungsnetzbetreiber geschaffen.
"Wir gestalten ein attraktives Investitionsumfeld, vermeiden aber unnötige Zusatzbelastungen für Haushalte und Unternehmen. Wir ermöglichen sinnvolle Vereinfachungen, erhöhen die Transparenz in der Kostenermittlung und fördern Effizienzanstrengungen"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Veröffentlicht werden jeweils Entwürfe einer Festlegung, die die bisherigen Verordnungs-regelungen ersetzen, sowie die zentralen Erwägungen und Begründungen für diese Regelungen.
Festlegungsverfahren RAMEN (Strom und Gas)
Die RAMEN-Festlegungen Strom und Gas setzen die wesentlichen Pfeiler des künftigen Regulierungssystems zur Bestimmung von zulässigen Kosten.
Die kommende Regulierungsperiode ab 2028 (Gasbereich) bzw. 2029 (Strombereich) soll nochmals 5 Jahre andauern, dann ab 2033 bzw. 2034 soll die Regulierungsperiode auf drei Jahre verkürzt werden. Für die Übergangsperiode von fünf Jahren ist für die Stromverteilernetzbetreiber im Regelverfahren die Anpassung der Betriebskosten über ein gesondertes Anpassungsinstrument vorgesehen.
Es ist geplant, die Kapitalverzinsung auf Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes zu ermitteln (WACC; Weighted average cost of capital). Für den Gasbereich soll der Kapitalkostenabzug entsprechend den Sonderregelungen aus der Festlegung KANU 2.0 jährlich neu bestimmt werden.
Auch künftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen. Neu ist das Element der Energiewende-kompetenz neben dem gewohnten Qualitätselement.
Die Anwendung des Verbraucherpreisindex (VPI) und des Produktivitätsfaktors (Xgen) soll künftig nur noch in Bezug auf die Betriebskosten (OPEX) erfolgen, um eine doppelte Inflationierung der Kapitalkosten (CAPEX) zu vermeiden. Für den Verbraucherpreisindex soll das Ist-Kosten-Prinzip weiterhin gelten.
Auch der Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (künftig KAnEu) muss in der RAMEN-Festlegung neu begründet werden. So sollen künftig vorgelagerte Netzentgelte, Kosten für Versorgungsleistungen und Pflichtkostenübernahmen von Verteilernetzbetreibern für den Smart Meter Roll-out als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (künftig KAnEu) anerkannt werden. Der Stichtag für Versorgungsleistungen soll zu Gunsten der Netzbetreiber entfallen. Die Begründung dieses Katalogs muss in den zu erwartenden Gerichtsverfahren zur RAMEN-Festlegung einer Überprüfung standhalten, die Bundesnetzagentur hat hier entsprechend begrenzte Spielräume zur Ausweitung des Katalogs.
Ein Wahlrecht für ein vereinfachtes Verfahren für mittelgroße Netzbetreiber soll es weiterhin geben. Zusätzlich soll ein Verfahren für Kleinstnetzbetreiber mit einem Kostenvolumen von unter 500.000 EUR geschaffen werden.
Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF
Das Umlaufvermögen soll künftig auf einer pauschalen Basis gewährt werden. Netzbetreiber sollen Baukostenzuschüsse zur Senkung des eigenen Kapitalbedarfs erheben. Um das zu unterstützen, sollen neu eingeworbene Baukostenzuschüsse im Strombereich einen Zinsbonus erhalten. Die Gewerbesteuer soll – wie bisher – auf kalkulatorischer Grundlage gewährt werden. Die Kapitalerhaltungssystematik soll vereinfacht werden. Es soll von einem Mischsystem auf eine ausschließliche Anwendung der Realkapitalerhaltung umgestellt werden.
Weiteres Vorgehen
Alle Interessengruppen sind aufgefordert, zu den Festlegungsentwürfen Stellung zu nehmen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Festlegungsentwürfen zu RAMEN Strom und RAMEN Gas sowie zur StromNEF und zur GasNEF wird bis zum 30. Juli 2025 gesetzt. Dokumente zu den Konsultationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/gbk-aktuell veröffentlicht.
Die Veröffentlichung und Konsultationsstart der Entwürfe zu den Methodenfestlegungen zur Kapitalverzinsung, zum Effizienzvergleich und zum Produktivitätsfaktor folgen in der Kalenderwoche 27/2025 (30. Juni 2025 bis 4. Juli 2025).
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen treten daher Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Behörde orientiert sich dabei stark an den Vorgaben des EU-Rechts. Sie erhält deutlich mehr Verantwortung, mit der sie gewissenhaft umgeht. Die Entscheidungen der Bundesnetzagenturnach dem Energiewirtschaftsgesetz können gerichtlich durch das OLG Düsseldorf und in zweiter Instanz durch den Bundesgerichtshof überprüft werden.