Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 23.06.2025
Die Bundesnetzagentur hat erstmalig ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten veröffentlicht. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sind bestimmte Online-Kommunikationsdienste als sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste (NI-ICS) einzustufen. Diese Dienste unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Regulierung. Das Hinweispapier bietet Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten nun eine Auslegungshilfe für diese Einstufung.
Nutzerinnen und Nutzer ersetzen immer häufiger Dienste aus den Bereichen Festnetz und Mobilfunk durch Online-Kommunikationsdienste wie E-Mail, Messenger, Videotelefonie und Videokonferenzen. Seit Dezember 2021 werden diese neuen Dienste als sogenannte NI-ICS in den Rechtsrahmen des TKG einbezogen. Damit setzt Deutschland die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um. Die Einordnung als NI-ICS geht mit verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Marktbeobachtung und Verbraucherschutz einher.
Die Bundesnetzagentur nimmt Einstufungsprüfungen für die in Deutschland relevanten Anbieter von NI-ICS vor und unterrichtet diese über das Ergebnis der Einstufung sowie die hieraus folgenden gesetzlichen Pflichten. Die Einstufungsprüfungen sind allerdings rein deklaratorisch. Das bedeutet, die Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten unterfallen grundsätzlich auch ohne eine entsprechende Einstufung den gesetzlichen Vorgaben.
Im Hinweispapier werden die Einstufungskriterien für NI-ICS ausführlich erläutert. Darüber hinaus geht es auf die Pflichten für Anbieter von NI-ICS in Deutschland ein und weist auf weitere nationale und europäische Rechtsvorschriften für NI-ICS hin, die sich beispielsweise aus dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act ergeben.