Bundesnetzagentur veröffentlicht Abschlussbericht zum Doppelausbau-Monitoring
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 30.07.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute den Abschlussbericht der im Juli 2023 von ihr und dem Bundesdigitalministerium eingerichteten Monitoringstelle zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben veröffentlicht.
Der Bericht enthält außerdem die Ergebnisse der von der zuständigen Beschlusskammer geprüften Einzelfälle.
"Wir schließen die Monitoringstelle, gehen konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen bei Doppelausbau aber auch in Zukunft nach. Für weitere Prüfungen bedürfte es eines schlüssigen Vortrags aus der Branche, hinreichend belegt durch Tatsachen"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ergebnisse des Abschlussberichts der Monitoringstelle
Das Monitoring wurde nach dem Zwischenbericht vom April 2024 fortgesetzt. Dem Abschlussbericht liegen 539 Fälle von Doppelausbau zugrunde, die bis einschließlich 1. Juli 2025 gemeldet wurden. Die Monitoringstelle hat hieraus ein Gesamtbild des Ausbauwettbewerbs inklusive möglicher Beeinträchtigungen generiert. Die Fortführung des Monitorings führte zu keinen weiteren Erkenntnissen. Dies gilt insbesondere für Fälle möglicher „leerer“ Ausbauankündigungen. Die Monitoring-Ergebnisse blieben auch unter Berücksichtigung der um gut ein Jahr erweiterten zeitlichen Perspektive stabil: Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte, war letztlich sehr selten zu beobachten. Hierbei spielte es keine Rolle, ob das zweite Unternehmen die Telekom oder einer ihrer Wettbewerber war.
Gemäß den eingegangenen Meldungen startete die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – ihren Ausbau häufiger in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers oder erschloss häufiger nur lukrative Kerngebiete. Allerdings beruhen die Untersuchungen der Monitoringstelle ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure. Belastbare Rückschlüsse waren allein hieraus nicht möglich.
Infrastrukturwettbewerb kann in Gebieten, in denen nur ein Ausbau eines einzigen Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, zu ineffizienten Marktergebnissen führen. Für stärkere Markteingriffe sieht die Bundesnetzagentur jedoch aktuell keine Grundlage.
Ergebnisbericht der Beschlusskammer 3
Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur ist für konkrete Missbrauchsvorwürfe der Marktteilnehmer direkter Ansprechpartner und bewertet entsprechende Beschwerden im Einzelfall. Diese Prüfungen erfolgen anhand der im Bericht mit Blick auf den Doppelausbau identifizierten Kriterien. Nur bei hinreichenden Anhaltspunkten wird die Beschlusskammer künftig ein Verfahren eröffnen können.
Für den Glasfaserausbau sind Ausbauaktivitäten aller Unternehmen erwünscht. Der Ausbau durch ein marktbeherrschendes Unternehmen – wie die Deutsche Telekom − hat dabei jedenfalls das Potenzial, Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Bewertung eines potenziellen Marktmachtmissbrauchs beim Doppelausbau von Glasfasernetzen durch ein marktmächtiges Unternehmen ist stets anhand der gesamten lokalen Gegebenheiten im Einzelfall zu beurteilen.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur und das Bundesdigitalministerium hatten im Jahr 2023 eine Monitoringstelle eingerichtet, um systematisch und kontinuierlich doppelte Glasfaserausbauvorhaben zu erfassen. Diese ging der Frage nach, inwieweit mit einem strategischen Doppelausbau Wettbewerber missbräuchlich an einem eigenen Ausbau gehindert werden sollen.
Ziel war es, die Debatte auf eine breite Basis mit umfangreichen Erkenntnissen aus der Praxis zu stellen.
Der Abschlussbericht ist unter www.bundesnetzagentur.de/doppelausbau-monitoring veröffentlicht.