Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht In­for­ma­ti­ons­an­ge­bot zur EU-Da­ten­ver­ord­nung

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 12.09.2025

Klaus Müller: „Wir wollen die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Datenvorgaben von Anfang an unterstützen.“

Die Bundesnetzagentur hat heute ein umfassendes Informationsangebot zur EU-Datenverordnung („Data Act“) veröffentlicht. Ziel ist es, über die neuen europäischen Regelungen zur Datennutzung zu informieren. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen, an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an Behörden und soll zur Planungs- und Rechtssicherheit beitragen.

„Damit die enormen wirtschaftlichen Potenziale von Daten genutzt werden können, brauchen die Unternehmen einen klaren und verlässlichen Rahmen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir bieten einen praxisorientierten Überblick der neuen Regeln. Für alle, die Unterstützung bei der Umsetzung des Data Act benötigen, schaffen wir ein zentrales Informationsangebot.“

Informationsangebot

Das Informationsangebot der Bundesnetzagentur fasst alle wesentlichen Regelungen des Data Acts zusammen und verdeutlicht sie mit konkreten Beispielen. Es zeigt, welche Daten und Akteure der Data Act umfasst und wer von den neuen Regelungen profitieren kann: Nutzerinnen und Nutzer privater Haushaltsgeräte, kleine und mittelständische, aber auch große Unternehmen. Ein zentrales Thema ist, wer Daten nutzen darf und unter welchen Bedingungen. So können landwirtschaftliche Betriebe beispielsweise die Daten ihrer Landmaschinen selbst einsehen und verarbeiten oder sie an spezialisierte Unternehmen weitergeben, die mit Datenanalysen den Wasserverbrauch reduzieren oder die Verteilung des Saatguts verbessern können. Durch die Analyse von Fahrzeug-, Roboter- und Maschinendaten sollen zukünftig einfacher vorausschauende Wartungs- und Instandhaltungsdienste entwickelt werden können, um beispielsweise rechtzeitig Ersatzteile zu verbauen, bevor sie kaputt gehen. Besondere Vorgaben gelten für sensible Daten wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Data Act stellt sicher, dass diese Daten nur unter klar definierten Schutzmechanismen weitergegeben werden. Darüber hinaus bietet das Informationsangebot Antworten auf häufige Fragen zum Data Act.

Zum Data Act

Der Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten. Die Regelungen sind ab dem 12. September 2025 anwendbar. Mit der Verordnung soll ein wettbewerbsfähiger europäischer Datenmarkt entstehen, der Anreize für Innovationen schafft und gleichzeitig eine faire Verteilung des Werts von Daten sicherstellt. Der Data Act enthält außerdem Vorgaben, die den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern sollen.

Die Bundesnetzagentur soll nach den Vorschlägen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Data Act übernehmen und führt dazu bereits vorbereitende Tätigkeiten aus.

Das Informationsangebot ist unter www.bundesnetzagentur.de/data-act veröffentlicht und wird fortlaufend ausgebaut.

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