Bundesnetzagentur veröffentlicht Diskussionspapier zu Industrienetzentgeltreduktionen
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 24.09.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Diskussionspapier zu den Stromnetzentgelten für Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Das Papier ist Teil des Verfahrens zur Regelung der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes).
"Wir nehmen die zahlreichen Beiträge in der Konsultation aus dem letzten Jahr sehr ernst. Deswegen wollen wir jetzt mögliche Lösungsansätze diskutieren, in die Erkenntnisse aus der Konsultation eingeflossen sind"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Mit der Diskussion über die Industrienetzentgeltreduktionen wollen wir für eine besonders wichtige Netznutzergruppe Rechtssicherheit schaffen. Unser Ziel ist es, das große Potential von Lasten als Flexibilitäten für das System der Energieversorgung in Deutschland nutzbar zu machen."
Regelungsvorschläge
Die Bundesnetzagentur stellt drei Vorschläge zur Diskussion. Erstens könnten individuelle Netzentgelte mit entsprechenden Rabatten für eine Veränderung des Abnahmeverhaltens gewährt werden, wenn sich dieses stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ ist vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität u.a. mit Hilfe von Speichern für ein an Netzbelangen orientiertes Abnahmeverhalten zu setzen. Schließlich könnte eine Netzentgeltermäßigung für direkte Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber gewährt werden.
Alle Vorschläge haben gemeinsam, dass sie eine machbare Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern. Diese soll die grundsätzlichen Produktionsprozesse der Industrie nicht beeinträchtigen. Hinzu kommen angemessene Übergangsregelungen.
Hintergrund
Im heutigen Rechtsrahmen erhalten große Netznutzer gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung ein rabattiertes individuelles Netzentgelt, wenn sie im Jahr mindestens 7.000-Stunden Strom beziehen. Diese sog. Bandlast-Regel ist nicht mehr zeitgemäß und rechtlich angreifbar. Die heutige Rabattregelung führt dazu, dass ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Verhalten in Richtung Reaktion auf die aktuellen Preisen in vielen Fällen vermieden wird.
Weil das heutige Netzentgeltsystem auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes am 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt, bedarf es zwingend einer Neuregelung.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, den bisherigen Anreiz für Industriekunden, hohe Netzentgeltrabatte durch ein möglichst starres Abnahmeverhalten zu erhalten, nicht fortzuführen. Die Stromversorgung, die heute ein sehr volatiles Stromangebot geprägt ist, benötigt auch auf der Abnahmeseite dringend mehr Flexibilität. Dies gilt insbesondere bei großen Abnehmern.
Verfahren
Bereits im Juli 2024 hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Regelung der Elektrizitätsnetzentgelte für Industrie und Gewerbe eingeleitet und ein Eckpunktepapier dazu zur Konsultation gestellt.
Im Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren über eine neue Allgemeine Netzentgeltsystematik für Strom (AgNeS) eröffnet und hat die Regelungen über die individuellen Netzentgelte in dieses Verfahren integriert. Dies ermöglicht eine bessere Koordination der eng verwobenen Vorhaben zur Regelung der allgemeinen Netzentgelte und der Sondernetzentgelte für Industrie- und Gewerbekunden.
Das heute veröffentliche Diskussionspapier greift Erkenntnissen aus der Konsultation eines Eckpunktepapiers aus dem Jahre 2024 auf. Die zahlreichen Konsultationsbeiträge zu den Eckpunkten haben der Bundesnetzagentur einen besseren Einblick in die Flexibilitätspotentiale der Industrie ermöglicht. Auf dieser Grundlage konnte das erklärte Ziel der Flexibilitätssteigerung in konkrete Regelungsideen übersetzt werden.
Am 30. September 2025 wird die Diskussion der zukünftigen Regelungen mit einem Branchenworkshop eingeläutet. Die Konsultation des Diskussionspapiers endet am 21. Oktober 2025.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/1074510.