Män­gel­mel­der Post der Bun­des­netz­agen­tur star­tet

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 08.10.2025

Die Bundesnetzagentur beginnt heute mit der ersten Pilotphase für den Mängelmelder Post. Nutzerinnen und Nutzer können über das neue Online-Portal der Bundesnetzagentur Mängel bei Ihrer Versorgung mit Postdienstleistungen melden. Das können Schwierigkeiten bei der Zustellung von Briefen und Paketen oder bei der Bereitstellung von Filialen und Poststationen sein.

Der Mängelmelder Post hilft uns schwerwiegende, anhaltende oder wiederholte Unregelmäßigkeiten bei der Postversorgung schneller zu erkennen. Bei Bedarf können wir dann gezielt behördliche Schritte einleiten“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur setzt mit der Bereitstellung des Mängelmelder Post die gesetzlichen Vorgaben aus dem Postgesetz um. Er eröffnet einen einfachen Zugang, um Mängel bei der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität und flächendeckender Versorgung mit Postdienstleistungen zu melden. Schritt für Schritt können das betroffene Produkt und das jeweilige Problem eingegeben werden. Die Beschwerdezahlen und Gründe werden regelmäßig von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Individuelle Probleme oder mögliche Ansprüche aus Beförderungsverträgen, zum Beispiel bei Beschädigung oder Verlust von Sendungen, müssen aber weiterhin gegenüber dem Postdienstleister geltend gemacht werden. Hier kann die Bundesnetzagentur keine Maßnahmen ergreifen.

Der Mängelmelder Post ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/post-beschwerde zu finden.

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