Stär­ke­re Durch­set­zung des Di­gi­tal Ser­vices Act durch Da­ten­zu­gang

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 29.10.2025

Heute tritt der EU-Rechtsakt zum Datenzugang in Kraft und das europäische Datenzugangsportal startet. Dies ermöglicht die Erforschung von sehr großen Online-Plattformen und markiert einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA).

Unabhängige Forschung spielt eine entscheidende Rolle, um eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen. Aus diesem Grund bietet der DSA Forschenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und Online-Suchmaschinen (VLOSEs) zu erhalten.

Die unabhängige wissenschaftliche Erforschung von Plattformdaten stärkt die Transparenz und Sicherheit im Online-Umfeld. Die Bundesnetzagentur ist gut darauf vorbereitet, Anträge von Forschenden zu prüfen und so zum reibungslosen Datenzugang beizutragen

Forschende können Online-Risiken besser untersuchen

Der Datenzugang dient dazu, die Funktionsweise von VLOPs und VLOSEs, besser zu verstehen und deren potenzielle Risiken für Nutzerinnen und Nutzer zu erforschen. VLOPs und VLOSEs sind verpflichtet, zugelassenen Forschenden Zugang zu nicht-öffentlichen Daten einzuräumen, um wissenschaftliche Forschung zu sogenannten systemischen Risiken zu ermöglichen. Mögliche Forschungsfragen könnten sein: Welche Inhalte werden Kindern und Jugendlichen in Social-Media-Feeds angezeigt? Was unternehmen Plattformen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern? Wie schützen Plattformen Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise vor Online-Finanzbetrug und wie wirksam sind diese Maßnahmen?

DSC nimmt Anträge von Forschenden entgegen

Um Zugang zu den relevanten Daten zu erhalten, müssen Forschende umfassende und detailliert begründete Anträge stellen und strenge Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit und zum Datenschutz erfüllen.

Forschende können ihre Anträge an die DSCs ab heute über das von der Europäischen Kommission eigens dazu eingerichtete Datenzugangsportal (DSA Data Access Portal) stellen. Der deutsche DSC hat sich auf den Start des Datenzugangs intensiv vorbereitet, um eingehende Anträge von Forschenden auf Datenzugang zügig und effektiv zu prüfen und die nach DSA vorgesehene Bewertung durchzuführen. In Deutschland erfolgt die Bewertung von Anträgen auf Datenzugang in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden, die für Datenschutzfragen in die Prüfung einbezogen werden.

Aufgaben des Digital Services Coordinators (DSC)

Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland. Er kontrolliert Vermittlungsdienste, hierunter Online-Plattformen, auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden.

Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger. Ebenso prüft der DSC die Anträge von Forschenden auf Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen.

Der DSC arbeitet bei der Umsetzung des DSA mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW als gemeinsame Beauftragte für die Landesmedienanstalten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), der europäischen Kommission und den DSCs der anderen Mitgliedstaaten zusammen.

Weitere Informationen sind unter www.dsc.bund.de/dsc-forschungsdaten veröffentlicht.

 

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