Neustart im 5G-Verfahren – Auftakt mit Anhörung zum Vorgehen
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 01.12.2025
Die Bundesnetzagentur startet das 5G-Frequenzverfahren neu. Auftakt ist eine heute veröffentlichte erste schriftliche Anhörung zum weiteren Vorgehen.
"Wir rollen das 5G-Verfahren neu auf. Das weitere Vorgehen erörtern wir in einem offenen Diskurs mit allen interessierten Kreisen
“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wichtig ist, dass die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden. Die 5G-Vergabeentscheidung und die Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben und neu erlassen werden.
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Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Grund ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Entscheidung aus dem Jahr 2024 zurückgewiesen werden. Mit diesen Urteilen, die damit rechtskräftig sind, hatte das Verwaltungsgericht Köln die 5G-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Zugleich hatte es die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet.
Die Anhörung der Bundesnetzagentur bildet den ersten Verfahrensschritt für den Neustart im 5G-Verfahren. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen.
Die Bundesnetzagentur orientiert sich dabei an den Vorgaben des Verwaltungsgerichts .
Interessierte Kreise sind aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2026 zu beteiligen und ihre Belange einzubringen.
Weitere Informationen zu den Verfahren zur Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/MobilesBreitband.