Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur begrüßt die Entscheidungen der Europäischen Kommission zu TikTok und X
Die europäische Zusammenarbeit unter dem Digital Services Act zeigt Wirkung
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 05.12.2025
Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur (DSC) begrüßt die Entscheidungen der Europäischen Kommission gegen die Onlineplattformen X und TikTok wegen Verletzung verschiedener Vorschriften des Digital Services Act (DSA).
Die nationalen DSCs haben die Verfahren der Kommission aktiv unterstützt. Das Ergebnis zeigt, dass die europaweite Zusammenarbeit zwischen DSCs und der Europäischen Kommission effektiv wirkt. Die Behörden stellen gemeinsam sicher, dass Online-Plattformen die Vorschriften des DSA einhalten und verfolgen Verstöße konsequent.
Am 18. Dezember 2023 leitete die Europäische Kommission nach dem DSA ein förmliches Verfahren gegen X ein. Mit ihrem heutigen Bescheid stellt die Europäische Kommission fest, dass X in den Bereichen manipulatives und irreführendes Design ihrer Dienste, Werbetransparenz sowie Zugang zu Daten für Forscherinnen und Forscher gegen den DSA verstoßen hat. Heute hat die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X verhängt.
Die Europäische Kommission hatte in ihrer vorläufigen Feststellung vom 15. Mai 2025 kundgetan, dass die Ausgestaltung des TikTok-Werbearchivs gegen die Transparenzvorschriften des DSA verstößt. Mit der heutigen Entscheidung akzeptiert die Europäische Kommission die von TikTok vorgelegten Verpflichtungszusagen zur Sicherstellung der Transparenz ihrer Werbepraktiken. TikTok muss die einzelnen Verpflichtungszusagen innerhalb bestimmter Fristen in maximal 12 Monaten umsetzen.
Die Europäische Kommission ermittelt zudem gegen beide Unternehmen wegen weiterer möglicher Verstöße gegen den DSA. Informationen zu den laufenden Verfahren der Europäischen Kommission finden sich unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses.
DSCs unterstützen die Ermittlungen der Europäischen Kommission
Die nationalen DSCs sind verpflichtet, untereinander und mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSA-Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu sichern. Zu diesem Zweck übermitteln sie der Europäischen Kommission nach der Unterrichtung über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens alle verfügbaren Informationen über die betreffenden möglichen Verstöße.
Aufgaben des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur
Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland. Er kontrolliert Vermittlungsdienste mit Sitz in Deutschland, hierunter Online-Plattformen, auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Außerdem zertifiziert der DSC außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger. Ebenso prüft der DSC die Anträge von Forschenden auf Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen.
Der DSC arbeitet bei der Umsetzung des DSA mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten sowie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zusammen.