Re­gu­lie­rungs­kon­zept zur Kup­fer-Glas-Mi­gra­ti­on

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 19.01.2026

Die Bundesnetzagentur hat heute ihr Regulierungskonzept zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze veröffentlicht.

„Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit dem Regulierungskonzept skizzieren wir unser Zielbild für eine gelingende Kupfer-Glas-Migration. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen früh und ausführlich über alle Schritte des Übergangs auf die modernen Glasfasernetze informiert werden. Sie sollen auch in der Glasfaserwelt zwischen verschiedenen Anbietern und fairen Preisen wählen können.“

Zielbild der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur will zu klaren Bedingungen für einen schnellen, geordneten und wettbewerblichen Übergang auf flächendeckende Glasfaser beitragen. Notwendig ist eine Neujustierung der rechtlichen Grundlagen, um der Bundesnetzagentur zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Dies obliegt dem Gesetzgeber. Die Bundesnetzagentur macht dafür konkrete Vorschläge.

Für einen fairen Wettbewerb beim Glasfaserausbau müssen alle Unternehmen die gleichen Chancen haben, ihr eingesetztes Kapital zurückzuverdienen. Ein verlässliches, regelgebundenes Verfahren für die Kupfer-Glas-Migration ist dafür besonders wichtig. Die Rentabilität von Investitionen in Glasfaser hängt unmittelbar davon ab, wie lange parallel das Kupfernetz als konkurrierende Infrastruktur betrieben wird. Kupfernetze sollten abgeschaltet werden, sobald in einem Gebiet objektive Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassen die Glasfaserabdeckung und den Dienstewettbewerb. Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet das Glasfaser ausgebaut hat, sollte keine Rolle spielen.

Konkret umfasst der Vorschlag folgende wesentliche Elemente:

Die Bundesnetzagentur empfiehlt die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet a) eine Mindest-Versorgung mit Glasfaser und b) geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind.

a) Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.

b) Ein geeignetes Vorleistungsangebot in jedem Gebiet bedeutet, dass ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz besteht (im Allgemeinen als „Open Access“ bezeichnet). Dieser Zugang sollte aus Sicht der Bundesnetzagentur in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen.

Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte es einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik geben. Er sollte mindestens (1) den vorgesehenen Start des ersten und (2) das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses sowie (3) Meilensteine enthalten.

Weiteres Vorgehen und Hintergrund

Das Regulierungskonzept ist nach einem Impulspapier der Bundesnetzagentur vom 28. April 2025 der nächste Schritt in der Debatte zu diesem für den Telekommunikationsmarkt zentralen Thema. Es setzt damit den Auftrag des BMDS-Eckpunktepapiers vom Oktober 2025 um. Anders als im Papier „Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration“ von April 2025 löst sich die Bundesnetzagentur im Regulierungskonzept vom bestehenden Rechtsrahmen. Das Konzept soll einen Debattenbeitrag zu den anstehenden Änderungen des europäischen und nationalen Telekommunikationsrechts leisten. Gleichzeitig wird sich das Konzept mit diesen Debatten fortentwickeln müssen. Ein Gesamtkonzept der regulierten Kupfer-Glas-Migration ist eine vielschichtige Aufgabe. Sie ist Schritt für Schritt zu erarbeiten und nicht mit Veröffentlichung des Konzepts abgeschlossen.

Alle Akteure sind eingeladen, zum Konzept bis zum 16. März Stellung zu nehmen. Das Konzept sowie weitere Informationen sind veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/1058028.

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