Bundesnetzagentur ver­zeich­net er­neu­ten An­stieg der Be­schwer­de­zah­len

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 26.01.2026

Im Jahr 2025 erreichten die Bundesnetzagentur insgesamt 39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Dies sind sechs Prozent mehr als im Jahr 2024 mit 37.561.

„Im Jahr 2025 sehen wir wie schon im Vorjahr wieder einen Anstieg der Beschwerdezahlen. Unerlaubte Werbeanrufe schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern massiv und sind zugleich ein ernstes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen. Wir gehen weiter mit großem Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Über 28 Prozent der Beschwerden betrafen das Thema „Gewinnspiele“. Im Jahr 2024 waren es rund 20 Prozent. Das Beschwerdevolumen in diesem Bereich hat also deutlich zugenommen. Weitere Bereiche waren „Dienstleistung“ und „Bauprodukte“ mit etwa zehn beziehungsweiser acht Prozent aller Beschwerden. Zum Bereich Bauprodukte gehört auch die Telefonwerbung für den Verkauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Hier sind die Beschwerdezahlen im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte gesunken. Die Gründe liegen auch darin, dass die Bundesnetzagentur verstärkt Bußgelder gegen verschiedene, unseriös agierende Vermarkter von Photovoltaikprodukten festgesetzt hat.

Im Bereich unerlaubter Werbeanrufe für Strom- und Gaslieferverträge führte die Bundesnetzagentur 2025 zahlreiche Großverfahren durch. Hier gingen die Beschwerden ebenfalls von knapp 14 Prozent im Jahr 2024 auf 11,5 Prozent zurück.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 13 große Bußgeldverfahren bearbeitet. Insgesamt verhängte sie Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 1,099 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 1,37 Millionen Euro.

Zum ersten Mal sanktionierte die Bundesnetzagentur Verstöße gegen die Pflicht, Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren. Seit Oktober 2021 sind hierzu alle werbetreibenden Unternehmen lückenlos verpflichtet. Die Dokumentation der Werbeeinwilligung soll werbenden Unternehmen die Selbstkontrolle ihrer Werbekampagne erleichtern. Diese war bei den verfolgten Unternehmen jedoch unterblieben. Die unklare Datenlage in den Unternehmen führte zu zahlreichen unerlaubten Werbeanrufen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Sämtliche Verfahren, die mit einer Geldbuße abgeschlossen wurden, veröffentlicht die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Für die Verfolgung unerlaubter Werbeanrufe ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Diese können unerwünschte Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, melden unter: www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde.

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