Die Bundesnetzagentur stellt auch 2025 wieder Mängel an vielen Geräten fest
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 05.02.2026
Im Jahr 2025 stellte die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur erhebliche Mängel an elektronischen Geräten fest. Betroffen waren insgesamt 7,7 Millionen Geräte.
„Wir treten für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2025 haben wir wieder große Mengen an Geräten aufgespürt, die in Europa nicht vertrieben werden dürfen
“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur fand bei ihren Stichproben formale und grundlegende Mängel. Formale Mängel waren fehlende CE-Kennzeichnungen oder fehlende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel waren zum Beispiel die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten. Diese Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen.
Die Bundesnetzagentur überprüft Geräte im Online- und im stationären Handel und arbeitet mit dem Zoll zusammen. Die Marküberwachung ist für Kontrollen von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen.
Marktüberwachung im Onlinehandel
Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 insgesamt 1.266 auffällige Angebote gefunden. 2024 identifizierte sie 1.426. Sie meldete diese den Verkaufsplattformen, die die Angebote vom Markt nahmen. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von über 5 Millionen Geräten.
Die höchsten Stückzahlen betrafen Angebote bestimmter Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Im EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate sind bestimmte Smartwatchmodelle als nicht verkehrsfähig gelistet, weil diese eine Blutzuckermessung anbieten, die jedoch nur simuliert ist. Trotzdem stellte die Bundesnetzagentur Verkaufsangebote dieser Smartwatchmodelle fest. Diese Angebote hielten auch Vorgaben aus dem Funkanlagengesetz nicht ein. Die Bundesnetzagentur meldete die Angebote an die jeweiligen Verkaufsplattformbetreiber. Dieser löschte die Angebote anschließend.
Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur knapp über 2.100 Gerätetypen, 2024 waren es 1.540. 58 Prozent der überprüften Gerätetypen hielten die Vorgaben nicht ein. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von rund 1,9 Millionen Geräten.
Die Bundesnetzagentur überprüfte messtechnisch unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt zum Beispiel erheblich die Störaussendungsgrenzwerte. Bei so einem Fall besteht das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Heimrouter im nahen Umfeld gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.
Zusammenarbeit mit dem Zoll
Durch die enge Kooperation zwischen der Bundesnetzagentur und dem Zoll wurden im Jahr 2025 erneut Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarktes überprüft. Im Jahr 2025 meldete der Zoll 8.202 verdächtige Warensendungen an die Marküberwachung der Bundesnetzagentur. Dies waren deutlich mehr als im Jahr 2024 mit 5.005. Davon waren rund 89 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre war eine Stückzahl von mehr als 359.000 Geräte betroffen.
Weitere Informationen veröffentlicht die Bundesnetzagentur in der Jahresstatistik 2025 der Marktüberwachung: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung#Statistik.