An­hö­rung zu ei­ner An­ord­nung der ko­ope­ra­ti­ven Mit­nut­zung gleich­wer­ti­ger Funk­fre­quen­zen un­ter­halb von 1 GHz

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 17.02.2026

Die Bundesnetzagentur startet heute eine schriftliche Anhörung zu einer Anordnung einer kooperativen, gemeinsamen Nutzung gleichwertiger Funkfrequenzen unterhalb von 1 GHz in den Ausbaugebieten der 1&1 Mobilfunk GmbH.

Mit der Anhörung setzen wir die Auflagen der Entscheidung zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten durch. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit sich zu möglichen Änderungen der Frequenzzuteilungen zu äußern“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dies ist ein wichtiger weiterer Baustein für den zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland und die Etablierung des vierten Netzbetreibers.

Den drei etablierten Netzbetreibern Telekom, Telefónica und Vodafone wurden Nutzungsrechte in den Frequenzbereichen 800, 1800 und 2600 MHz von der Bundesnetzagentur verlängert. Im Zuge dessen wurden sie verpflichtet, auf Nachfrage mit 1&1 über eine kooperative, gemeinsame Nutzung gleichwertiger Funkfrequenzen unterhalb von 1 GHz in den Ausbaugebieten der 1&1 zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen bis zum 31. Dezember 2025 zu keinen Ergebnissen führen, hatte sich die Bundesnetzagentur vorbehalten, eine kooperative, gemeinsame Nutzung anzuordnen.

Da die Verhandlungen der Netzbetreiber bisher noch zu keiner Vereinbarung geführt haben, hört die Bundesnetzagentur nun die interessierten Kreise zu einer Anordnung der kooperativen, gemeinsamen Mitnutzung von Frequenzen an. Die interessierten Kreise sind bis zum 18. März 2026 aufgerufen, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Das Anhörungspapier thematisiert die Fragen, ob eine Anordnung der kooperativen Mitnutzung erforderlich ist, in welcher Art diese gegebenenfalls umgesetzt werden soll und welchem oder welchen Mobilfunknetzbetreiber/n gegebenenfalls eine solche Verpflichtung auferlegt werden soll. Diese Anhörung dient der Transparenz über die Inhalte der Frequenzzuteilungen der öffentlichen Mobilfunknetze.

Weitere Informationen zu den Verfahren zur Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.

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