Bundesnetzagentur sieht erstmals wirksamen Wettbewerb in vier Städten im Breitband-Massenmarkt
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 25.02.2026
Die Bundesnetzagentur hat heute Eckpunkte zu den vorläufigen Ergebnissen der Marktanalyse zum Breitband-Massenmarkt (Markt 1 der EU-Märkteempfehlung) veröffentlicht.
„Wir sehen erstmals keinen bundesweiten Breitband-Massenmarkt mehr, sondern räumlich abgegrenzte Teilmärkte, was wir vor allem auf den beschleunigten Glasfaserausbau zurückführen. Wo ein wirksamer Wettbewerb fehlt, wird die Bundesnetzagentur diese Teilmärkte auch weiterhin regulieren. Allerdings besteht in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg nach unseren vorläufigen Erkenntnissen zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr
“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Regulierung in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg könnte entfallen
Die bisherigen Ergebnisse der Marktanalyse zeigen, dass der frühere Monopolist Deutsche Telekom in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg mittlerweile nur noch über niedrige Marktanteile verfügt. Zudem sind die vier Städte in hohem Maße von Kabel- und Glasfasernetzen abgedeckt, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher meistens zwischen drei verschiedenen Zugangsnetzen wählen können.
Etwas anders bewertet die Bundesnetzagentur die Situation im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Zwar verfügt die Deutsche Telekom auch dort nur noch über einen relativ niedrigen Marktanteil. Die Glasfaser- und Kabelnetze der alternativen Anbieter beschränken sich jedoch überwiegend auf kleine Gebiete und der Infrastrukturwettbewerb dort reicht nicht für einen Verzicht auf Ex-ante-Regulierung aus. Der Kreis kommt daher in besonderem Maße für die sogenannte symmetrische Regulierung in Betracht, bei der bestimmte Verpflichtungen unabhängig von einer Marktbeherrschung für alle Netzbetreiber gelten können.
In den restlichen Städten und Landkreisen Deutschlands gibt es keinen wirksamen Wettbewerb. Die Deutsche Telekom verfügt dort nach wie vor über eine marktmächtige Stellung. Diesen Teilmarkt sieht die Bundesnetzagentur weiterhin als regulierungsbedürftig an, sodass das marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet bleibt, sein Netz auch für andere Anbieter zu öffnen.
Hintergrund Marktanalyse
Die Bundesnetzagentur prüft regelmäßig, in welchen Bereichen im Telekommunikationssektor ein regulatorischer Eingriff notwendig ist. Sie untersucht in sämtlichen Regionen aktuell unter anderem, wie stark die Stellung einzelner Unternehmen beim Breitband-Internetzugang ist, wozu DSL-, Kabel- und Glasfaseranschlüsse zählen.
Zuerst ermittelt die Behörde die verfügbaren Produkte und untersucht sie auf ihre Austauschbarkeit hin. Anschließend legt sie den geografischen Umfang der Märkte fest. Im zweiten Schritt prüft die Bundesnetzagentur, ob diese Märkte für eine besondere Regulierung in Betracht kommen. Soweit dies der Fall ist, prüft sie im dritten Schritt, ob ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügen. Gegenüber marktmächtigen Unternehmen ist die Auferlegung von Verpflichtungen gerechtfertigt. Dies kann beispielsweise die Einräumung eines Zugangs für Wettbewerber zu genehmigten Entgelten sein.
Das Eckpunktepapier zur Marktanalyse des Breitband-Massenmarktes steht unter www.bundesnetzagentur.de/1095446 zum Download zur Verfügung. Die Eckpunkte werden den Marktteilnehmern am 16. März 2026 in einem öffentlichen Termin vorgestellt und diskutiert.
Der Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein ist auch Thema der aktuellen Folge des Podcasts NETZtalk. Zu Gast bei der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur Dr. Daniela Brönstrup ist Julia Carstens (Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus): www.bundesnetzagentur.de/podcast.