Neue An­wen­dung zur Über­prü­fung der Min­dest­ver­sor­gung mit Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 13.03.2026

Die Bundesnetzagentur stellt ab heute ein neues Tool zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Mit Hilfe der neuen Anwendung können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach prüfen, ob an ihrer Adresse die Mindestversorgung potenziell verfügbar wäre. Sie liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und 150 Millisekunden Latenz.

Das Marktüberwachungs-Tool kurz erklärt

Die Bundesnetzagentur überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit einer Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten für ganz Deutschland. Unter Eingabe der Adresse können Verbraucherinnen und Verbraucher im Marktüberwachungs-Tool abrufen, ob unter Berücksichtigung einer leitungsgebundenen oder mobilfunkgestützten Versorgung eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten potenziell verfügbar ist. Das Tool wertet hierfür eine Vielzahl von Versorgungsdaten aus, die auf einer Karte mit 100 x 100 Meter Gitterzellen dargestellt werden.

Mithilfe der Anwendung können Verbraucherinnen und Verbraucher in weniger als eine Minute prüfen, ob sie potenziell unterversorgt sind. Sofern keine Mindestversorgung vorliegt, können sie sich über ein verlinktes Kontaktformular direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Das neue Marktüberwachungs-Tool wird zunächst als Testversion veröffentlicht und soll mithilfe von Verbraucherfeedback sowie einer erweiterten Datengrundlage kontinuierlich verbessert werden. Die Rückmeldungen der Verbraucherinnen und Verbraucher werden fortlaufend in die Anwendung eingearbeitet.

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Verbraucherinnen und Verbraucher, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden.

Weitere Informationen zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sind erhältlich auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/rasi. Das Marktüberwachungs-Tool kann unter: www.bundesnetzagentur.de/1081022 genutzt werden. Dort finden sich weiterführende Informationen, eine Anleitung sowie ein Fragen- und Antwortkatalog www.breitbandmessung.de/messverfahren-ravt.

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