Bundesnetzagentur lei­tet Ver­fah­ren we­gen Ver­säum­nis­sen beim Smart Me­ter-Rol­lout ein

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 27.03.2026

Die Bundesnetzagentur hat heute 77 Verfahren gegenüber Unternehmen eingeleitet, die die gesetzlich festgelegte 20-Prozentquote für den Rollout von intelligenten Messsystemen nicht einhalten.

Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems. Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen. In einem ersten Schritt leiten wir heute Verfahren gegen die Unternehmen ein, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben. Die Bundesnetzagentur verfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Nachdruck“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Einleitung von zunächst 77 Verfahren

Trotz wiederholter Hinweise durch die Bundesnetzagentur haben zahlreiche Unternehmen ihre Verpflichtungen beim Smart Meter-Rollout bislang nicht erfüllt. In einem ersten Schritt wurden heute Verfahren gegen 77 Unternehmen eröffnet, die nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Zahlen mit dem Rollout noch nicht begonnen haben.

Im Rahmen der Anhörungen erhalten die betroffenen Unternehmen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden dann geprüft und in weitere Entscheidungen einbezogen.

Das Ziel der Verfahren ist es, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ausbauziele über Zwangsgelder sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur bestimmt in diesem Rahmen die Höhe des Zwangsgeldes unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen. Zwangsgelder bemessen sich demnach unter anderem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und müssen verhältnismäßig sein.

Weitere Aufsichtsverfahren werden nun sukzessive eingeleitet. Betroffen hiervon sind vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen. Diese Unternehmen haben in der Regel die zu erreichende Quote von 20 Prozent der Pflichteinbaufälle noch nicht mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.

Hintergrund

Die Digitalisierung der Stromnetze mit Hilfe intelligenter Messsysteme ist ein entscheidender Baustein für die Umsetzung der Energiewende. Intelligente Messsysteme liefern mehr Transparenz über Ein- und Ausspeisungen und ermöglichen, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen und steuerbare Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen sicher in das Stromnetz integriert werden können. Intelligente Messsysteme sind auch eine Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dynamische Tarife nutzen können.

Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet die sog. grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Rollout von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen.

Grundzuständige Messstellenbetreiber erfüllen ihre Verpflichtungen, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der Messstellen der Verbraucher mit einem Verbrauch über 6.000 kWh/a mit intelligenten Messsystemen sowie der Verbraucher nach § 14a EnWG mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet haben.

Daneben sieht das Gesetz noch weitere Quotenprüfungen in den kommenden Jahren vor, die sich auch auf Erzeugungsanlagen beziehen. Die Bundesnetzagentur wird auch die Umsetzung dieser weiteren Pflichten eng überwachen. Im Ergebnis müssen 90 Prozent der sog. Pflichteinbaufälle bis Ende 2032 ausgestattet werden.

Aktuelle Informationen zum erreichten Ausbaustand finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/1033662.

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