Trans­pa­renz­be­richt 2025 zur Be­kämp­fung ter­ro­ris­ti­scher On­line-In­hal­te ver­öf­fent­licht

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 31.03.2026

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Transparenz- und Monitoringbericht zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte in Deutschland für das Jahr 2025 veröffentlicht. Auf der Website des Bundeskriminalamts ist zudem dessen Transparenzbericht zur Anwendung der europäischen Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) abrufbar.

Entfernungsanordnungen

Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2025 in 245 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Hostingdiensteanbieter angeordnet. Im Vorjahr waren es noch 482 Fälle. Die gesunkenen Fallzahlen lassen sich dadurch erklären, dass in zunehmendem Maße terroristische Online-Inhalte bereits auf Basis eines Löschersuchens des Bundeskriminalamts entfernt wurden, das in der Regel vor einer Entfernungsanordnung an die Hostingdiensteanbietern gerichtet wird.

Von ausländischen Behörden wurden 28 Entfernungsanordnungen gegen deutsche Hostingdiensteanbieter erlassen. Dies waren 17 Entfernungsanordnungen mehr als im Vorjahr.

Kommt ein Hostingdiensteanbieter der Anordnung zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte nicht oder nicht in der gesetzlichen Frist nach, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren eröffnen. Dies war im vergangenen Jahr in keinem Fall erforderlich.

Spezifische Maßnahmen

Sind Unternehmen terroristischen Online-Inhalten ausgesetzt, müssen sie Maßnahmen ergreifen, um deren Verbreitung effektiv einzudämmen. Die Bundesnetzagentur prüft, ob diese Maßnahmen wirksam und geeignet sind. Im Jahr 2025 entfernten deutsche Hostingdiensteanbieter aufgrund dieser Maßnahmen insgesamt 10.562 Inhalte. Im selben Zeitraum gingen 42 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen die Entfernung ihrer Inhalte ein. In sieben Fällen wurden die Inhalte wiederhergestellt.  

Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, TCO-VO

Die TCO-Verordung ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie soll zur öffentlichen Sicherheit in der Europäischen Union beitragen und verhindern, dass Hostingdienste für terroristische Zwecke missbraucht werden. In Deutschland setzen das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur die Vorgaben auf Grundlage des Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetzes durch.

Die Berichte sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tco sowie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de/ veröffentlicht.

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