Bundesnetzagentur wird zuständige Behörde für den Data Act in Deutschland
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 30.05.2026
Mit Inkrafttreten des Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) ist die Bundesnetzagentur ab heute die zuständige deutsche Behörde für die Umsetzung der Europäischen Datenverordnung (Data Act). Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Data Act unterstützt sie die Marktakteure und überwacht die Einhaltung der neuen Regeln.
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Möglichkeiten des Datenaustauschs stärker genutzt werden
“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Insbesondere Start-ups und der Mittelstand können vom besseren Zugang zu Daten profitieren. Gleichzeitig müssen sensible Daten wie Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben.
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Neue Aufgaben zur Stärkung der Datenwirtschaft
Die Bundesnetzagentur übernimmt als zentrale Aufsichtsbehörde für den Data Act eine Vielzahl neuer Aufgaben. Sie ist zuständig für die nationale sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie zum Beispiel der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Datenschutzfragen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Dateninnovationsrat, um die einheitliche und effiziente Anwendung des Data Act sicherzustellen.
Darüber hinaus übernimmt die Bundesnetzagentur die Zulassung von Streitbeilegungsstellen in Deutschland, beobachtet technologische und wirtschaftliche Entwicklungen im Bereich der Datenwirtschaft und bringt sich in die Arbeit verschiedener Normungsorganisationen ein, um die Interoperabilität von Daten zu verbessern. Zusätzlich wird die Bundesnetzagentur die Einhaltung der neuen Vorschriften zur Vereinfachung des Wechsels zwischen Cloud-Anbietern überwachen.
Weiterhin ist es die Aufgabe der Bundesnetzagentur, die Datenkompetenz von Unternehmen sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern. Damit kann sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Datenwirtschaft in Deutschland leisten.
Informationsangebot und Online-Informationsveranstaltungen zum Data Act
Die Bundesnetzagentur hat bereits im September 2025 ein umfassendes Informationsangebot zum Data Act veröffentlicht, um alle Marktakteure bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben von Anfang an bestmöglich zu unterstützen. Mit der heutigen Aufgabenübertragung wurde dieses Angebot aktualisiert und erweitert. Zudem wird die Bundesnetzagentur regelmäßig Online-Informationsveranstaltungen durchführen, um praxisorientierte Einblicke in den Data Act zu geben und Fragen zu den neuen Regelungen zu diskutieren. Die erste Veranstaltung findet am 15. Juli 2026 statt. Weitere Informationen zu den Online-Veranstaltungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/1106342 abrufbar.
Zum Data Act
Der Data Act ist eine zentrale Säule der Europäischen Datenstrategie und schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Nutzung. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen erhalten mehr Kontrolle über die Daten der von ihnen genutzten Geräte wie vernetzte Fahrzeuge, smarte Haushaltsgeräte und Industriemaschinen. Der Data Act umfasst alle Branchen und Sektoren - von der Automobilindustrie über den Maschinenbau und die Landwirtschaft bis hin zum Gesundheitssektor - und legt die Grundlage für eine faire, innovative und wettbewerbsfähige europäische Datenwirtschaft. Zudem enthält der Data Act Regelungen zur Datenbereitstellung an staatliche Stellen in Fällen außergewöhnlicher Notwendigkeit (z.B. öffentlicher Notstände) sowie Vorgaben, die den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern.
Mit den neuen Regeln soll ein wettbewerbsfähiger europäischer Datenmarkt entstehen, der Anreize für Innovationen und für neue datenbasierte Geschäftsmodelle schafft. Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025 in allen Mitgliedstaaten der EU.
Alle Informationen der Bundesnetzagentur zum Data Act sind unter www.bundesnetzagentur.de/data-act veröffentlicht.