Bundesnetzagentur lei­tet Er­mitt­lun­gen ge­gen Ga­ming-Platt­form Steam ein

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 12.06.2026

Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur hat Ermittlungen gegen die Gaming-Plattform Steam eingeleitet. Anlass sind mögliche Verstöße von Steam gegen den Digital Services Act (DSA) im Zusammenhang mit dem Videospiel „Plantation Simulator“. Gegenstand der Ermittlungen ist die Frage, ob und inwieweit Steam die Vorgaben des DSA zur Meldung von (möglicherweise rechtswidrigen) Inhalten korrekt umgesetzt und auf etwaige Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über das Spiel „Plantation Simulator“ angemessen reagiert hat. Der französische DSC (Arcom) hat in diesem Zusammenhang seine Erkenntnisse an den deutschen DSC übermittelt, die zur Einleitung dieser Untersuchungen beigetragen haben.

Veröffentlichung des Spiels „Plantation Simulator“ auf Steam

In seiner ursprünglichen Fassung simulierte das Spiel „Plantation Simulator“ den Betrieb einer historischen Plantage. Kernbestandteil des Spiels war es, die Produktivität der Plantage durch Auspeitschen der als Arbeitskräfte eingesetzten Schwarzen Menschen zu steigern. Auf die Veröffentlichung des Spiels folgten zahlreiche internationale Proteste. 

Nach dem DSA ist Steam verpflichtet, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren zur Meldung möglicher rechtswidriger Inhalte bereitzustellen und diese Meldungen unverzüglich und sorgfältig zu prüfen sowie über den Inhalt zu entscheiden. Steam selbst hat auch nach der öffentlichen Kritik nicht erkennen lassen, ob es den Inhalt des Spiels geprüft, darüber entschieden, sowie über die Entscheidung informiert hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhalt tatsächlich rechtswidrig ist, was letztverbindlich nur Gerichte entscheiden. Im weiteren Zuge der öffentlichen Kritik hat dann nicht Steam, sondern der Entwickler das Spiel zunächst modifiziert und schließlich von der Plattform nehmen lassen.  Damit hat sich das Verfahren jedoch nicht erledigt, da Ziel nicht die Entfernung eines bestimmten Inhalts ist, sondern die Klärung, ob Steam seinen Sorgfaltspflichten nachkommt.

Ablauf der Ermittlungen

Steam ist eine der größten und bekanntesten digitalen Vertriebsplattformen für Videospiele weltweit. Nutzer können dort Spiele und Software für den PC und andere Systeme kaufen, herunterladen, verwalten und sich in einer großen Community mit anderen Spielern austauschen. Der Anbieter hat seinen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU in Deutschland benannt, weshalb der deutsche DSC für die Durchsetzung der Vorschriften des DSA zuständig ist.

Steam hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wenn die Bundesnetzagentur feststellt, dass die Plattform Vorschriften des DSA nicht richtig umgesetzt hat, kann sie die Plattform auffordern, diese Verstöße abzustellen sowie konkrete Maßnahmen anordnen oder ein Bußgeld festsetzen.

Aufgaben des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur

Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Er kontrolliert Vermittlungsdienste, hierunter Online-Plattformen, auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzende bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger. Ebenso prüft der DSC die Anträge von Forschenden auf Datenzugang zu den Daten der VLOP und VLOSEs.

Der DSC arbeitet bei der Umsetzung des DSA zusammen mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der europäischen Kommission und den DSCs der anderen Mitgliedstaaten.

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