Bundesnetzagentur startet Konsultation des Netzentwicklungsplans zum Stromnetzausbau
Präsident Müller: „Der beschleunigte Ausbau der Stromnetze bleibt wichtig, um das Energiesystem zukunftsfest zu machen
.“
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 12.06.2026
Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute bis zum 24. August den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045.
„Eine sichere und zuverlässige Stromversorgung, gut vernetzt mit unseren europäischen Nachbarn, ist essenziell. Gleichzeitig müssen wir die Kosten im Griff behalten. Diesen Spagat will die Bundesnetzagentur mit dem aktuellen Vorschlag erreichen
“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “D
er weitere Ausbau des Höchstspannungsnetzes ist notwendig, um die Energiewende voranzubringen, die Versorgungssicherheit weiter auf hohem Niveau zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen
.“
Das Höchstspannungsnetz muss weiter ausgebaut werden
Die Übertragungsnetzbetreiber haben 159 Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hält aktuell 118 davon für bestätigungsfähig. Bezüglich der übrigen Maßnahmen sind aktuell keine ausreichenden Beiträge für die notwendige weitere Stärkung des Übertragungsnetzes ersichtlich. 76 Maßnahmen sind bereits im bestehenden Bundesbedarfsplangesetz beziehungsweise in dessen Fassung im Rahmen der derzeit laufen Überarbeitung enthalten. Die Bundesnetzagentur hat fünf Maßnahmen, die erst für das Zieljahr 2045 vorgesehen waren, schon für das Jahr 2037 untersucht und als vorläufig bestätigungsfähig eingeschätzt.
Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans sieht für den Ausbau der Windenergie auf See bis zu acht weitere Offshore-Anbindungssysteme bis 2037 vor. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind diese notwendig, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele für Offshore-Windenergie zu erreichen.
Offen zur Konsultation stellt die Bundesnetzagentur auch Vorschläge für zusätzliche Interkonnektoren, mit denen die europäische Energieversorgung besser vernetzt werden soll, sowie eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung.
Konsultation bis 24. August 2026
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber, die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur und weitere Informationen zur Konsultation sind unter www.bundesnetzagentur.de/1018126 veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen abgeben.
Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 6. August 2026, 14:00 bis 17:00 Uhr und am 11. August 2026, 11:00 bis 14:00 Uhr.