Mehr Wettbewerb im Fernverkehr – Bundesnetzagentur will faire Chancen für neue Anbieter schaffen
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 30.06.2026
Die Bundesnetzagentur hat heute dem Eisenbahninfrastrukturbeirat den Entwurf eines Beschlusses zur Anhörung geschickt. Damit wird der Markteintritt neuer Anbieter im vertakteten Schienenpersonenfernverkehr bei Engpässen leichter als bisher ermöglicht.
„Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise“
, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wettbewerber der DB Fernverkehr wie Italo oder FlixTrain müssen viel Geld in neue Fahrzeuge investieren. Sie konnten bisher aber nicht verlässlich abschätzen, ob sie auf der Schiene genug Nutzungsrechte bekommen. Unsere neue Wettbewerberklausel ändert das: Sie garantiert ein Mindestmaß an Zugang für Wettbewerber im vertakteten Fernverkehr, ohne Kapazität für andere Verkehrsarten zu blockieren. Wir wollen mehr Sicherheit für massive Investitionen in neue Züge und Angebote schaffen.“
Beabsichtigte Entscheidung
Die Bundesnetzagentur plant, dass die DB InfraGO AG bei der jährlichen Erstellung des Netzfahrplans auf Streckenabschnitten, für die eine maximale Kapazität u. a. für den Fernverkehr ausgewiesen ist, nicht mehr als 60-75 Prozent der Kapazitäten an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Den genauen Prozentwert legt die DB InfraGO AG fest. Das bedeutet: Auf stark ausgelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist, muss die DB InfraGO AG künftig sicherstellen, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann.
Die Wettbewerberklausel gilt nur, wenn das Unternehmen vertaktete Verkehre anbietet. Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird. Die Quote greift nur im Konfliktfall, wenn also mehr Trassen nachgefragt werden als verfügbar sind. Denn es geht um mehr Qualität im Fernverkehr.
Auf Strecken ohne ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen bleiben die bisherigen Zuweisungsregeln bestehen. Hier kann die Bundesnetzagentur die DB InfraGO AG von Gesetzes wegen nicht zu einem anderen Vorgehen verpflichten.
Die Wettbewerberklausel dient nur der Konfliktlösung zwischen Anbietern des Fernverkehrs. Der Schienenpersonennahverkehr und der Schienengüterverkehr bleiben geschützt.
Ergänzend will die Bundesnetzagentur die DB InfraGO AG verpflichten, Wettbewerbern in Bahnhöfen geeignete Flächen für personenbedienten Fahrkartenverkauf und Lounges anzubieten. Flächen sind nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien zu vergeben. Hier profitieren alle Marktteilnehmer, die bisher keine Flächen in Bahnhöfen nutzen können und für Reisende nicht sichtbar genug sind. Zu weiteren Themen, die im Laufe des Verfahrens diskutiert worden sind, trifft die Bundesnetzagentur hingegen keine neuen Regelungen. Dies gilt namentlich für den Zugang zu Abstellgleisen und zu Ticketautomaten. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur sind die diesbezüglich vorhandenen Regelungen bereits ausreichend.
Hintergrund des Verfahrens
Anlass des Verfahrens der Beschlusskammer ist eine Beschwerde des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo. Das Unternehmen möchte ab April 2028 mit einer Investition von rund 3,6 Milliarden Euro in Deutschland eigenwirtschaftliche Fernverbindungen anbieten. Italo will perspektivisch die Verbindung München – Köln – Dortmund in einem Stundentakt sowie die Verbindung München – Berlin in einem Zweistundentakt bedienen. Geplant sind insgesamt 56 zumeist tägliche Zugfahrten. Hintergrund der Beschwerde ist, dass die bundeseigene DB InfraGO AG derzeit keine Rahmenverträge anbietet, die Anbietern von Hochgeschwindigkeitsverkehren ausreichende Planungssicherheit geben könnten.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesnetzagentur informiert den Eisenbahninfrastrukturbeirat heute über den aktuellen Stand des Verfahrens und hört ihn gemäß der gesetzlichen Regelungen zur anstehenden Entscheidung an. Hierfür sind zwei Wochen vorgesehen. Parallel werden das Bundeskartellamt und die Monopolkommission angehört. Im Anschluss soll die finale Entscheidung der Bundesnetzagentur ergehen.