Di­gi­tal Ser­vices Coor­di­na­tor in der Bundesnetzagentur for­dert eBay zur Ein­hal­tung von Nut­zer­rech­ten nach dem Di­gi­tal Ser­vices Act auf

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 06.07.2026

Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur hat bei Ermittlungen gegen den Online-Marktplatz eBay Verstöße gegen mehrere Vorschriften des Digital Services Act (DSA) festgestellt. Er hat eBay aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen und die Verstöße abzustellen. Dies stellt noch keine endgültige Entscheidung dar.

„eBay kann nun zu den Verstößen Stellung nehmen und die Verstöße beheben. Wenn das Unternehmen unserer Anordnung nicht folgt, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen“, sagt Johannes Heidelberger, Leiter des DSCs. „Nutzerinnen und Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte im digitalen Raum geschützt sind. Das ist der Maßstab, an dem wir im Fall von eBay prüfen.“

Verfahren gegen eBay

Anfang Januar 2026 hat der DSC ein Verfahren gegen eBay eingeleitet. Anlass der Untersuchung waren Erkenntnisse aus eingegangen Nutzerbeschwerden sowie aus eigenen Ermittlungen. Weitere Erkenntnisse hatte auch die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF gesammelt, die der französische DSC (Arcom) an den deutschen DSC weitergeleitet hat.

Nach Auswertung der Antworten von eBay sowie auf Grundlage weiterer Ermittlungen stellt der DSC folgende Verstöße fest:

  • Vorgaben zum Melde- und Abhilfeverfahren wurden nicht korrekt umgesetzt. Nach dem DSA sind Online-Plattformen verpflichtet, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte bereitzustellen. Hier ist insbesondere das Meldeverfahren von ebay in der Desktopvariante nicht leicht zugänglich und insgesamt nicht benutzerfreundlich ausgestaltet.
  • Vorschriften zur Begründung von Maßnahmen gegen Nutzer wurden nicht vollständig eingehalten. Anbieter müssen Nutzer über die Gründe für Maßnahmen informieren, beispielsweise wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Die Informationen müssen klar, verständlich und präzise sein. So können Nutzer die getroffenen Maßnahmen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen.
  • Die Regeln zur Nachverfolgbarkeit von Händlern wurden nicht ausreichend umgesetzt. Dabei sollen Verbraucherinnen und Verbraucher durch klare Angaben zum Verkäufer und verbindliche Kontaktmöglichkeiten besser vor Online-Betrug geschützt werden. Diese Pflichtangaben sind bei eBay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar.

eBay ist ein weltweit bekannter in Deutschland führender Online-Marktplatz, auf dem überwiegend gewerbliche Verkäufer Waren und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Die Hauptniederlassung von eBay innerhalb der Europäischen Union befindet sich in Deutschland, weshalb der deutsche DSC für die Durchsetzung der Vorschriften des DSA zuständig ist.

Nächste Schritte

eBay hat nun Gelegenheit, zu den festgestellten Verstößen Stellung zu nehmen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Falls der Anbieter die Verstöße nicht abstellt, kann der DSC Maßnahmen zur Einhaltung der DSA-Vorgaben anordnen. Zur Durchsetzung kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Aufgaben des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur

Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Er kontrolliert Vermittlungsdienste, hierunter Online-Plattformen, auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzende bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger. Ebenso prüft der DSC die Anträge von Forschenden auf Datenzugang zu den Daten der VLOP und VLOSEs.

Der DSC arbeitet bei der Umsetzung des DSA zusammen mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der europäischen Kommission und den DSCs der anderen Mitgliedstaaten.

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