Ener­gie­wen­de­kom­pe­tenz und Di­gi­ta­li­sie­rung – Bundesnetzagentur misst nun auch die Netz­leis­tungs­fä­hig­keit der Netz­be­trei­ber

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 15.07.2026

Die Bundesnetzagentur hat heute eine weitere Methodenfestlegung im Rahmen des NEST-Prozesses veröffentlicht. Sie betrifft die zukünftige Methodik der Qualitätsregulierung für Stromverteilernetzbetreiber.

Wir legen Kennzahlen zur Zuverlässigkeit und zur Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber fest. So können sich die Branche, Verbraucher und Regulierungsbehörden zukünftig ein deutlich klareres Bild des Status quo machen. Neben den bewährten Anreizen zur Reduzierung von Versorgungsunterbrechungen im Stromverteilernetz werden damit auch neue Anreize für die Verbesserung der Netzleistungsfähigkeit der Verteilernetzbetreiber geschaffen“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Inhalt der Festlegung

Die Festlegung schreibt im Grundsatz die bisherige Regelung zur Netzzuverlässigkeit fort und setzt damit Anreize zum Erhalt der sehr hohen Versorgungssicherheit in Deutschland. Neu ist, dass für die Stromverteilernetzbetreiber zukünftig jährlich Kennzahlen ermittelt und veröffentlicht werden, die verdeutlichen, wie schnell und wie umfassend sie die Energiewende umsetzen und wie weit sie digitalisiert sind. Die Kennzahlen betreffen unter anderem Netzanschlussdauern und Umsetzungsquoten für Netzanschlüsse. Zusätzlich werden Digitalisierungsindizes für jeden Netzbetreiber berechnet.

Die Bundesnetzagentur erhofft sich daraus in Zukunft ein höheres Maß an Transparenz und mehr Netzbetreiber mit überdurchschnittlicher Performance.

Hintergrund NEST-Prozess

Die Bundesnetzagentur hat den Prozess zur Neubestimmung der Regelungen für die Kosten- und Erlösbestimmung unter dem Titel NEST-Prozess („Netze – Effizient – Sicher – Transformiert“) im Februar 2024 gestartet. Netzbetreiber, Netznutzer und alle betroffenen Interessengruppen konnten Stellung nehmen und an den zahlreichen Austauschveranstaltungen teilnehmen. Letzter Schritt war die Befassung der Länder mit den Festlegungsentwürfen.

Der Hintergrund der Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2021. Demnach müssen Regelungen, wie sie bisher in der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen vorgegeben wurden, direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde getroffen werden. Die Regelungen aus den Entgeltverordnungen müssen daher durch Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Hierfür wurde bei der Bundesnetzagentur die Große Beschlusskammer Energie eingerichtet, die über den Inhalt dieser Festlegungen entscheidet.

Die Festlegungen im NEST-Prozess sind unter www.bundesnetzagentur.de/1031400 sowie www.bundesnetzagentur.de/1085382 abrufbar. Dort finden sich auch Webcasts, die einzelne Anwendungsbereiche des neuen Regulierungsrahmens näher beleuchten.

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