Start der Ausschreibungen für Lang­zeit­ka­pa­zi­tä­ten nach StromVKG – Ge­bots­ter­min 8. Sep­tem­ber 2026

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 21.07.2026

Die Bundesnetzagentur hat heute die Ausschreibungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) gestartet. Sie hat den ersten Gebotstermin der Ausschreibung für Langzeitkapazitäten am 8. September 2026 auf Ihrer Internetseite bekanntgemacht.

„Das StromVKG soll in Kürze in Kraft treten. Dadurch hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, damit der Strommarkt auch in Zukunft über ausreichend gesicherte Leistung verfügt. Das ist von hoher Bedeutung für die Versorgungssicherheit und sichert Phasen ab, in denen zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur hat sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes gründlich vorbereitet. Wir werden die Ausschreibungen nun mit größter Sorgfalt, aber zügig umsetzen. Unser Ziel ist es, dass die ersten Anlagen möglichst bald errichtet werden können.“

Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach StromVKG

Zwei Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten werden noch in diesem Jahr durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt sind Anlagen, die über einen längeren Zeitraum gesichert Strom bereitstellen können. Damit können auch längere Phasen ohne Erzeugung aus erneuerbaren Energien oder ohne Stromimporte abgesichert werden. Die Erzeugungsanlagen müssen bestimmte Anforderungen an ihren Standort und an ihre technischen Eigenschaften erfüllen, zum Beispiel die Erbringung der sogenannten Momentanreserve zur Netzstabilität, auch in Zeiten ohne Leistungsbetrieb.

Sollte ein Bieter einen Zuschlag erhalten, so ist er über einen Zeitraum von 15 Jahren verpflichtet die Erzeugungsleistung vorzuhalten und bereitzustellen. Im Gegenzug erhält er eine jährliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich im Wettbewerb. In den Ausschreibungen können sich nur die günstigsten Angebote zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durchsetzen. Bezüglich der Langzeitkapazitäten ist eine Komponente zur regionalen Steuerung vorgesehen, die einen systemdienlichen Zubau sicherstellen soll. Die regionale Steuerung greift erst, wenn sich Kraftwerksprojekte im netztechnischen Norden im Umfang von einem Drittel des Ausschreibungsvolumens durchgesetzt haben. Erst dann erhalten die Gebote für Kraftwerke im netztechnischen Süden einen Bonus, das heißt bei der Reihung wird ein Abschlag auf den Gebotswert in Höhe von 16.000 EUR pro Megawatt reduzierte Leistung pro Jahr berücksichtigt.

Gebotstermin 8. September 2026

Zum ersten Gebotstermin 8. September 2026 werden insgesamt 4.500 Megawatt reduzierte Leistung ausgeschrieben. Die reduzierte Leistung bewertet anhand eines für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten gesetzlich festgelegten Faktors den tatsächlichen Beitrag einer Anlage zur Versorgungssicherheit, der bei unterschiedlichen Technologien voneinander abweicht. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt bei 244.000 Euro je Megawatt reduzierte Leistung pro Jahr.

Die Gebote müssen bis zum 8. September 2026, 24:00 Uhr elektronisch über die von der Bundesnetzagentur hierfür eingerichtete Internetplattform eingegangen sein. Die Bundesnetzagentur hat in der heutigen Bekanntmachung der Ausschreibung verbindliche Vorgaben zu Formaten und Formularen für die Gebotsabgabe gemacht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/1111198. Gebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Verfahrensschritte

Die Zuschläge für den ersten Gebotstermin werden bis zum 3. November 2026 bekannt gegeben.  

Die Bekanntmachung des zweiten Gebotstermins für Langzeitkapazitäten erfolgt zum 10. November 2026.

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