Bundesnetzagentur veröffentlicht halbjährliche Erhebung im Messwesen
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 21.09.2026
Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse ihrer halbjährlichen Abfrage zum Stand des Messstellenbetriebs in Deutschland veröffentlicht. Erfasst wurde der Ausbaustand von intelligenten Messsystemen zum Stichtag 30. Juni 2026.
Im Rahmen der Erhebung wurden in Deutschland insgesamt 54.135.202 Messlokationen durch die Messstellenbetreiber gemeldet. An 3.172.579 dieser Messlokationen (5,9 Prozent) sind bereits intelligente Messsysteme verbaut.
„Nach Eröffnung von Aufsichtsverfahren sehen wir nun, dass es bundesweit mit dem Rollout voran geht. Entscheidend ist, dass die intelligenten Messsysteme ihre Funktion erfüllen. Sie müssen Viertelstundenwerte zuverlässig erfassen und übermitteln. Dann entfalten sie ihren Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Netzbetreiber und für die Energiewende insgesamt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Auch um schnell zu einer größeren Systemeffizienz zu kommen, muss der Rollout weiter Fahrt aufnehmen.“
Datenkorrektur zum Stichtag 31.12.2025
Bei der Berechnung der aktuellen Roll-Out-Zahlen ist aufgefallen, dass die Aggregation der Gesamtzahlen zum Stichtag 31.12.2025 fehlerhaft war und Mehrfachzählungen enthalten hat. Dies betrifft z.B. Messlokationen, die sowohl eine installierte PV-Anlage von mehr als 7 kW als auch einen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh aufweisen. Unter Berücksichtigung dieser Korrektur beträgt der Zuwachs im ersten Halbjahr 2026 ca. 765.000 intelligente Messsysteme, dies entspricht einem Zuwachs der Quote bezogen auf alle Messlokationen von 1,5 Prozentpunkten. Die Quoten, die Grundlage der laufenden Aufsichtsverfahren sind, sind hiervon nicht betroffen.
Stand der Aufsichtsverfahren
Die Bundesnetzagentur hat seit März 2026 gegen 434 Unternehmen, die die 20-Prozent-Quote nicht erfüllt haben, Aufsichtsverfahren eingeleitet. Bei 77 dieser Unternehmen lag die Quote bei null Prozent. 150 Verfahren konnten inzwischen eingestellt werden. Gründe für Einstellungen waren bislang beispielsweise die zwischenzeitliche Erreichung der Quote oder Übertragungen der Grundzuständigkeit.
Zuverlässige Datenübermittlung im Fokus
Die Bundesnetzagentur betont, dass der reine Einbau eines intelligenten Messsystems allein nicht ausreicht, um die bestehenden Pflichten zu erfüllen. Aus Sicht der Behörde müssen die Geräte im Anschluss an die Installation auch tatsächlich in der Lage sein, Viertelstundenwerte zuverlässig zu erfassen und an die berechtigten Stellen zu übermitteln. Erst damit wird die technische Grundlage für zeitvariable Tarife, ein transparenteres Verbrauchsverhalten und eine effizientere Steuerung der Netze geschaffen.
Ausblick: Neue Quoten ab Ende 2026 maßgeblich
Bislang orientierte sich der Rollout intelligenter Messsysteme unter anderem an einer 20-Prozent-Zielmarke. Zukünftig liegt der Fokus auf den sog. „Zeitraumquoten“ sowie dem Ziel, dass spätestens bis zum Jahr 2032 90 Prozent aller Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen bzw. intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet werden.