Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht ge­plan­ten Spiel­raum für Por­ti

Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 12.10.2026

Die Bundesnetzagentur hat heute die beabsichtigte Entscheidung im sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG ab 2027 veröffentlicht.

„Wesentlicher Grund für das steigende Porto sind die stark abnehmenden Briefmengen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wenn die Kosten unter anderem aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auf weniger Briefe zu verteilen sind, steigen die Preise. Die Bundesnetzagentur ist gleichzeitig unter den geforderten Anpassungen der Deutschen Post AG geblieben und hat diverse geltend gemachte Positionen nicht berücksichtigt.“

Zusammensetzung des ermittelten Preiserhöhungsspielraums

Im Maßgrößenverfahren legt die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post AG fest. Die Preisänderungsspielräume ergeben sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate. Ein angemessener Gewinnzuschlag ist berücksichtigt.

Für die Geltungsdauer von zwei Jahren wird eine zusammengefasste gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate in Höhe von aktuell 4,04 Prozent angesetzt. Die Produktivität verschlechtert sich infolge der sinkenden Sendungsmengen und der Lasten, die durch Effizienzsteigerungen nicht mehr ausgeglichen werden können. Sie beträgt für den Privatkunden-Brief sowie die Geschäftspost minus 16,31 Prozent und für Privatkunden-Pakete minus 6,68 Prozent.

Für die einzelnen Bereiche (oder „Körbe“) ergeben sich die folgenden durchschnittlichen Erhöhungsmöglichkeiten:

  • Privatkunden Brief: 20,35 Prozent (2024: 10,48 Prozent)
  • Geschäftspost (Teilleistungen und Postzustellungsaufträge): 20,35 Prozent (2024: 10,48 Prozent)
  • Privatkunden Paket: 10,72 Prozent (2024: 7,21 Prozent)

Die Deutsche Post AG hatte im Maßgrößenverfahren einen höheren Spielraum für Anpassungen gefordert und auf die gestiegenen Wertschöpfungs- und Gemeinkosten bei gleichzeitig sinkenden Briefmengen verwiesen.

Wie die Post die Spielräume bei der Preissetzung für die konkreten Produkte innerhalb der drei Körbe nutzt, obliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung. Es ist möglich, die Preise einzelner Produkte stärker und andere wiederum schwächer anzuheben. Die neuen Porti werden in einem sich anschließenden Entgeltverfahren genehmigt.

Die neuen Porti sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 gelten.

Berücksichtigung sinkender Briefmengen

Hauptgrund für die Höhe des Preissetzungsspielraums ist der deutliche Rückgang der Sendungsmengen im Briefbereich.  Die Gründe für die sinkenden Briefmengen liegen in der fortschreitenden Digitalisierung, wie zum Beispiel die zunehmende Verlagerung der Kommunikation auf digitale Kanäle durch Unternehmen, Verwaltungen und Verbraucher, aber auch die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen ab 2028 für Unternehmen. Rückläufige Sendungsmengen führen zu steigenden Stückkosten.

Berücksichtigung sogenannter Lasten

Lasten entstehen der Deutschen Post AG aus Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung sowie aus der Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost. Bei Lasten handelt es sich um wettbewerbsunübliche Kosten. Diese Kosten sind ein „Mehraufwand“, der Wettbewerbern nicht entsteht. Solche Kosten darf die Post unter bestimmten Voraussetzungen über die verschiedenen Produktgruppen verteilen.

Die Bundesnetzagentur erkennt von der Deutschen Post AG geltend gemachte Mehrkosten im Wertschöpfungs- und Gemeinkostenbereich nicht in voller Höhe an. Anerkannt wurden jedoch sämtliche Personal-, Sozial- und Versorgungslasten, die die Deutsche Post AG als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundespost zu tragen hat.

Berücksichtigung der Inflation

Die Inflationsrate in der Entscheidung dient dazu, zukünftige Personal- und Sachkostenentwicklungen abzubilden. Für den Genehmigungszeitraum 2027-2028 wird die Inflationsrate auf Basis der Daten für die Jahre 2026 und 2027 bestimmt. Grundlage sind die veröffentlichten Prognosen verschiedener Forschungsinstitute.

Weiteres Verfahren

Deutsche Post AG, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können bis zum 30. Oktober 2026 die geplante Entscheidung kommentieren. Die finale Entscheidung wird voraussichtlich im November veröffentlicht.

Die Deutsche Post AG kann nach Bekanntgabe der endgültigen Price-Cap-Entscheidung die Preise für die einzelnen Produkte – wie z. B. für Standardbrief oder Postkarte – der Bundesnetzagentur zur Genehmigung beantragen. Die Preise werden genehmigt, wenn sie sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.

Der Entscheidungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/1118228.

Auf Basis des neuen Postgesetzes hat die Bundesnetzagentur erstmalig die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse für den Brief- und für den Privatkundenpaketmarkt analysiert. Im Ergebnis sind beide Märkte regulierungsbedürftig und Deutschen Post AG ist auf beiden Märkten marktbeherrschend , so dass die Voraussetzung für die Regulierung gegeben ist. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/1105970.

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